Die britische Arbeitsschutzbehörde (Health and Safety Executive, HSE) hat die Umsetzung von Änderungen an der britischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (GB CLP) bekannt gegeben, die sich aus dem Inkrafttreten der Verordnung über Chemikalien (Gesundheit und Sicherheit) (Änderungs-, Folge- und Übergangsbestimmungen) von 2026 ergeben. Die Änderungen bringen wesentliche Neuerungen bei den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Großbritannien mit sich und zielen darauf ab, die Regulierungsprozesse zu straffen und gleichzeitig hohe Standards für die Chemikaliensicherheit aufrechtzuerhalten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aufhebung der Verpflichtung für Hersteller, Importeure und bestimmte Lieferanten, die Stoffe in Großbritannien in Verkehr bringen, der HSE Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen zu melden. Ab dem 21. Mai 2026 sind für in Großbritannien in Verkehr gebrachte Stoffe keine neuen oder aktualisierten Meldungen mehr erforderlich. Unternehmen, die Stoffe in Nordirland in Verkehr bringen, müssen jedoch weiterhin die Meldepflichten gemäß dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erfüllen. Mit den Änderungen werden zudem technische Anmerkungen, die zuvor in Anhang VI der CLP enthalten waren, in die Liste der verbindlichen Einstufungen und Kennzeichnungen für Großbritannien (GB MCL) übertragen, wodurch die HSE diese Anmerkungen effizienter aktualisieren kann.

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Britische Arbeitsschutzbehörde (HSE); Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (GB CLP)