Die britische Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE) hat die Umsetzung von Änderungen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung in Großbritannien (GB CLP-Verordnung) bekannt gegeben, nachdem die Chemicals (Health and Safety) (Amendment, Consequential and Transitional Provision) Regulations 2026 in Kraft getreten sind. Die Änderungen führen zu wesentlichen Aktualisierungen der Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Großbritannien und zielen darauf ab, regulatorische Prozesse zu optimieren und gleichzeitig hohe Standards der Chemikaliensicherheit aufrechtzuerhalten. Eine der wichtigsten Änderungen ist der Wegfall der Anforderung für Hersteller, Importeure und bestimmte Lieferanten, die Stoffe auf dem Markt in Großbritannien in Verkehr bringen, die HSE über Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen zu informieren. Ab dem 21. Mai 2026 sind für in Großbritannien vermarktete Stoffe keine neuen oder aktualisierten Meldungen mehr erforderlich. Unternehmen, die Stoffe in Nordirland in Verkehr bringen, müssen jedoch weiterhin die Meldepflichten gemäß dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erfüllen. Die Änderungen übertragen auch technische Hinweise, die zuvor in Anhang VI der GB CLP-Verordnung enthalten waren, in die Liste der obligatorischen Einstufung und Kennzeichnung Großbritanniens (GB MCL-Liste), wodurch die HSE diese Hinweise effizienter aktualisieren kann.

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Britische Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE); Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung in Großbritannien (GB CLP-Verordnung)