Übersicht
Europa ist weltweit einer der attraktivsten und wettbewerbsintensivsten Märkte für Kosmetikprodukte. Die Auslegung der EU-Kosmetikverordnung und die Durchführung des Registrierungsverfahrens für Kosmetikprodukte können jedoch aufgrund der strengen Vorschriften und harmonisierten Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine Herausforderung darstellen.
Bei Freyr bieten wir umfassende Unterstützung bei der EU-Kosmetikregistrierung, der Einhaltung der Kosmetikvorschriften und der Kennzeichnung von Kosmetika und helfen Marken dabei, einen reibungslosen Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Mit Niederlassungen in Deutschland und Polen fungiert Freyr als vertrauenswürdige verantwortliche Person (RP) und gewährleistet die vollständige Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika, die Dokumentation der Produktinformationsdatei (PIF), die Erstellung des Sicherheitsberichts für Kosmetikprodukte (CPSR) sowie CPNP für einen schnellen und vorschriftsmäßigen Markteintritt.
Ein Überblick über die EU-Rechtsvorschriften im Kosmetikbereich
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde eingeführt, um die Meldung und Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten in allen 27 member states Norwegen, Island und Liechtenstein zu harmonisieren. Für jedes in der EU verkaufte Kosmetikprodukt muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person (RP) benannt werden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen gewährleistet.
Der Verantwortliche (RP) ist für die Führung einer vollständigen Produktinformationsdatei (PIF) verantwortlich, die den Sicherheitsbericht für Kosmetikprodukte (CPSR) enthält – das zentrale Dokument, das die Sicherheit des Produkts für den Verbraucher bestätigt. Darüber hinaus stellt der Verantwortliche sicher, dass CPNP im Kosmetikprodukt-Meldeportal der Europäischen Kommission abgeschlossen ist, bevor das Produkt auf den Markt kommt.
Wie kann Freyr helfen?
Freyr bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Registrierung von Kosmetikprodukten an, fungiert sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich als Ihr Verantwortlicher (RP) und kümmert sich um alle Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, der Prüfung sowie der Überprüfung der Kennzeichnung.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Kosmetikprodukt den EU-Vorschriften entspricht?
Warum sollten Sie sich für Freyr entscheiden?
End-to-end Lösungen zur Einhaltung End-to-end für einen reibungslosen Marktzugang in der EU.
artwork engagiertes artwork , das Etiketten so anpasst, dass sie den Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika gemäß den EU-Vorschriften entsprechen.
Eigene Laborkapazitäten für physikalisch-chemische, mikrobiologische, Stabilitäts- und dermatologische Untersuchungen.
Umfassender Sicherheitsbewertungsprozess, von der Überprüfung der Zusammensetzung und der Kennzeichnung bis hin CPSR vollständigen CPSR PIF CPSR sowie CPNP .
Kostengünstige RP-Dienstleistungen mit registrierten Adressen in Deutschland (EU) und Großbritannien.
Nachgewiesene Fachkompetenz bei der Prüfung und Untermauerung von Werbeaussagen zur Gewährleistung der Marketingintegrität.
Dank jahrelanger Erfahrung in der Begleitung von Marken durch die komplexen Anforderungen der EU-Kosmetikregistrierung stellt Freyr sicher, dass Ihre Produkte alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen und gleichzeitig zügig auf den Markt gebracht werden können. Als Ihr Registrierungsbeauftragter (RP) kümmern wir uns um alles – von PIF CPSR PIF , über die Kennzeichnung bis hin zur Meldung –, damit Sie Ihre Produkte sicher in Europa auf den Markt bringen können.
Werden Sie Partner von Freyr und gestalten Sie den Zugang zum EU-Markt reibungslos
Häufig gestellte Fragen
01. Was ist die EU-Kosmetikregistrierung?
Die EU-Kosmetikregistrierung ist das gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) vorgeschriebene Verfahren, mit dem sichergestellt wird, dass ein Produkt sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und beim EU-Meldesystem für Kosmetikprodukte (CPNP ) angemeldet wird, bevor es in der EU in Verkehr gebracht wird.
02. Wer ist die verantwortliche Person (RP) gemäß der EU-Kosmetikverordnung?
Die verantwortliche Person (RP) ist ein in der EU ansässiger gesetzlicher Vertreter, der die Einhaltung aller Vorschriften für Kosmetika sicherstellt. Die RP führt die Produktinformationsdatei (PIF), sorgt für die Vollständigkeit des Sicherheitsberichts für Kosmetikprodukte (CPSR), überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und kümmert sich um CPNP .
03. Welche Unterlagen sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Für die Registrierung von Kosmetikprodukten benötigen Sie eine vollständige PIF (einschließlich des CPSR), Nachweise zur Sicherheitsbewertung der Kosmetik sowie Produktdetails, um die CPNP abzuschließen. Freyr übernimmt all diese Schritte im Rahmen seines end-to-end .
04. Warum ist die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika in der EU wichtig?
Die ordnungsgemäße Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika ist entscheidend, um die Anforderungen des EU-Rechts zu erfüllen. Die Etiketten müssen Angaben zur Produktidentität, eine INCI Inhaltsstoffliste, Warnhinweise, Angaben zum Hersteller und weitere Informationen enthalten. Freyr bietet zudem artwork an, um diese Standards zu erfüllen.
05. Wie unterstützt Freyr bei der Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung?
Freyr fungiert als Ihr Verantwortlicher (RP), verwaltet PIF , erstellt den CPSR, prüft Rezepturen und Etiketten, führt die erforderlichen Sicherheitsbewertungen durch, reicht CPNP ein und gewährleistet die vollständige Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung für einen schnellen Marktzugang in der EU.
06. Benötige ich für jeden EU-Mitgliedstaat eine separate Registrierung?
Nein. Sobald Ihr Kosmetikprodukt registriert und über das CPNP gemeldet wurde, gilt es dank der harmonisierten EU-Kosmetikverordnung für alle 27 member states sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein.
07. Welche Prüfungen sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Kosmetikprodukte müssen im Rahmen der Kosmetiksicherheitsbewertung mikrobiologischen, dermatologischen, konservierungswirksamkeitsbezogenen, Stabilitäts- und Verpackungsverträglichkeitstests unterzogen werden, um das CPSR PIF zu untermauern.
