ANVISA veröffentlicht drei (03) neue Resolutionen für Kosmetika
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Brasilien ist der größte Kosmetikmarkt in Lateinamerika. Ein wachsendes Verbraucherbewusstsein und steigende verfügbare Einkommen sorgen für ein stetiges Marktwachstum. Auch große internationale Kosmetikmarken sind in diesem attraktiven Markt vertreten.

Als Kosmetikhersteller ist es wichtig, über die sich ändernden Vorschriften weltweit informiert zu bleiben. Die Nichteinhaltung gebietsspezifischer Vorschriften zieht häufig Disziplinarmaßnahmen der zuständigen Behörden nach sich.

In Brasilien regelt die Agencia Nacional de Vigilancia Sanitaria (ANVISA), die nationale Gesundheitsaufsichtsbehörde, die Herstellung, den Import und den Handel mit Kosmetikprodukten. Kosmetikunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte bei der ANVISA zu melden oder zu registrieren, bevor sie diese auf dem brasilianischen Markt einführen.

Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Verbraucher zu gewährleisten, hat die ANVISA drei Beschlüsse des Leitungsgremiums (RDCs) erlassen. Diese am 11. August 2021 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen gelten für Kosmetika, Parfums und Körperpflegeprodukte.

Die Verordnungen lauten wie folgt:

  1. RDC 528/2021:

Diese Verordnung umfasst Aspekte der Konservierungsmittel, die in Kosmetika, Parfums und Körperpflegeprodukten zulässig sind. Sie enthält eine Liste mit der Beschreibung von sechzig (60) Substanzen.

  1. RDC 529/2021:

Diese Verordnung enthält die Kennzeichnung von 1.404 verbotenen Substanzen, die nicht in Körperpflegeprodukten, Kosmetika und Parfums verwendet werden dürfen.

  1. RDC 530/2021:

Die dritte Regelung – RDC 530/2021 – enthält eine Liste von mehr als 100 Stoffen, die in Kosmetikprodukten nicht zulässig sind, es sei denn, dies geschieht unter den von der Behörde festgelegten Bedingungen und Einschränkungen. Dieselbe Verordnung enthält zudem eine separate Liste mit sechsundzwanzig (26) Duft- und Aroma-Komponenten. Diese Komponenten müssen auf der Kennzeichnung von Kosmetika, Parfums und Körperpflegeartikeln angegeben werden, wenn ihre Konzentration in Produkten zum Verbleiben auf der Haut 0,001 % und in abspülbaren Produkten 0,01 % übersteigt.

ANVISA hat Kosmetikunternehmen eine Frist von sechsunddreißig (36) Monaten eingeräumt, um ihre Produkte anzupassen und die Einhaltung der Verordnungen sicherzustellen. Um ein umfassendes Verständnis der brasilianischen Vorschriften zu erlangen und regulatorische Unterstützung auf dem brasilianischen Kosmetikmarkt zu erhalten, wenden Sie sich an einen regionalen Regulatory-Experten.

Gut informiert. Regelskonform bleiben. 

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