Vereinfachte Vorschriften von ANVISA für Kinderkosmetik. Entschlüsseln.
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Der brasilianische Verband für Körperpflege, Parfümerie und Kosmetik (ABIHPEC) hat eine regulatorische Revolution für die brasilianische Kosmetikindustrie angekündigt. Die Gesundheitsüberwachungsbehörde (ANVISA) hat die Resolution RDC 07/2015 geändert, um die Vorschriften für Kinderprodukte zu vereinfachen. Die reformierte Resolution hebt die Pflicht zur Registrierung des Produkts vor seiner Markteinführung auf. Die Änderungen sind das Ergebnis öffentlicher Konsultationen zu den technischen und administrativen Anforderungen, die für Kosmetikprodukte auf dem brasilianischen Markt gelten.

Die wichtigste Änderung in der Resolution ist die Befreiung von Produkten für Kinder von der obligatorischen Registrierung. Nach Angaben der Behörde sind Produkte, die nach wie vor eine Registrierung für das Inverkehrbringen erfordern, Sonnenschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haarglättungsmittel und antiseptische Handgele. Der Grund für den Wegfall der Registrierung von Kinderprodukten ist, dass es sich um Produkte mit geringem Risiko handelt und daher keine Registrierung erforderlich ist. Die ANVISA hat zugesichert, dass die Änderungen die Sicherheit der Kinder nicht beeinträchtigen werden. Diese Änderung könnte ein Schritt zur Förderung von Innovationen für die brasilianische Kosmetikindustrie sein.

Die Resolution RDC 07/2015 war äußerst wichtig für den Zugang der Verbraucher zu hochwertigen Gesundheitsprodukten. Auch die brasilianische Körperpflegeindustrie wird von den Änderungen profitieren, da sie eine Reihe neuartiger Produkte anziehen wird. Nach Angaben der ANVISA werden auch die Verwaltungsabläufe vereinfacht, und der brasilianische Sektor wird sich schließlich an der globalen Industrie in Bezug auf Produkte mit geringem Risiko ausrichten. Die Änderungen werden die Notwendigkeit einer verstärkten Marktüberwachung unterstreichen.

Die Änderungen betreffen nur die Verwaltungsverfahren, nicht aber die technischen Verfahren. Das bedeutet, dass die Hersteller weiterhin die technischen Anforderungen der ANVISA gemäß RDC 15/15 erfüllen müssen.

Um mit den regulatorischen Änderungen in der Branche Schritt zu halten, empfiehlt es sich, sich für einen erfolgreichen Markteintritt an einen Experten für regulatorische Dienstleistungen im Bereich Kosmetik zu wenden. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie informiert.

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