Viele Länder weltweit führen ein Verbot von Tierversuchen ein. Diesem Weg folgend hat auch Brasilien frühzeitig Schritte in diese Richtung unternommen, allerdings mit zahlreichen Veränderungen im Laufe der Zeit. Seit dem Inkrafttreten des Arouca-Gesetzes im Jahr 2008, das zur Förderung innovativer tierfreier Methoden und der drei R-Prinzipien (Ersatz, Reduzierung und Verfeinerung) beigetragen hat, ist Brasilien nun an einem Punkt angelangt, an dem spezifische Gesetze gegen Kosmetiktests an Tieren gefordert werden. Wie hinreichend bekannt ist, haben viele Bundesstaaten in Brasilien Kosmetiktests an Tieren bereits verboten. Darüber hinaus erließ der Nationale Rat für die Kontrolle von Tierversuchen (CONCEA) im Jahr 2019 die Resolution Nr. 38/2018, die besagt, dass die Tötung von Tieren für Experimente in der Hochschulbildung verboten ist.
Das Gesetz 289/2015 wurde 2015 von der Gesetzgebenden Versammlung des Bundesstaates Amazonas verabschiedet, um diesen grausamen und unnötigen Tests ein Ende zu setzen. Es wurde jedoch im September 2018 vom brasilianischen Verband der Kosmetik-, Körperpflege- und Parfümindustrie (ABIHPEC) angefochten. Im April 2020 entschied der brasilianische Oberste Gerichtshof, dass der Bundesstaat Amazonas im Recht war, das Gesetz 289/2015 zu erlassen, das heißt, Kosmetiktests an Tieren auf seinem Gebiet zu verbieten. Ähnliche Klagen im Wege einer direkten Klage auf Verfassungswidrigkeit (ADI 5996) wurden von der ABIHPEC gegen das Gesetz 7.814/2017 zum Verbot von Tierversuchen im Bundesstaat Rio de Janeiro eingereicht.
Die Ergebnisse einer kürzlich von Datafolha in Brasilien durchgeführten Meinungsumfrage wurden von der Humane Society International veröffentlicht. Demnach fordern 73 % der Öffentlichkeit ein robustes Gesetz gegen Tierversuche für Kosmetika. Die im August 2019 mit einer Stichprobe von 2.094 Befragten durchgeführte Umfrage ergab, dass die Mehrheit bevorzugt, dass Kosmetika mit einer Garantie versehen werden, dass sie nicht an Tieren getestet wurden. Zudem sollte es eine Erklärung des Unternehmens geben, dass weder Kosmetika noch neue kosmetische Inhaltsstoffe an Tieren getestet werden. Dem Wirtschaftsausschuss des Senats (CAE) wurde außerdem ein Bericht zur Änderung des Gesetzentwurfs 70/2014 vorgelegt, der ein sofortiges Verbot von Kosmetikprodukten und Inhaltsstofftests an Tieren fordert.
Die Resonanz auf die Umfrage, der Änderungsantrag und das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigen ein Zeitfenster für die Entwicklung von Gesetzen in naher Zukunft auf, die ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und neue kosmetische Inhaltsstoffe in Brasilien vorsehen. Daher müssen Hersteller, die in den brasilianischen Kosmetikmarkt eintreten, sich über die sich entwickelnden Vorschriften in Bezug auf Tierversuche auf dem Laufenden halten, um die Konformität zu wahren. Konsultieren Sie einen Experten für regulatorische Angelegenheiten im Kosmetikbereich, um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Ihr Unternehmen zu analysieren.
