Kosmetik-Meldesystem in Malaysia: Ein Tor zu Möglichkeiten für Kosmetikunternehmen
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Das Kosmetik-Meldewesensystem in Malaysia ist bereits seit einiger Zeit aktiv. Es bietet Kosmetikherstellern aus aller Welt eine faire Chance, ihre Produkte auf dem aufstrebenden Markt in Malaysia zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund lautet unsere Frage: Haben Sie Ihre Produkte bereits auf dem Markt gemeldet? Wenn nicht, empfehlen wir Ihnen, den gesamten Prozess und die Vorschriften umgehend zu prüfen.

Um Produkte in Malaysia vermarkten zu können, muss ein Unternehmen dies dem Direktor für pharmazeutische Dienste (DPS) über das Nationale Amt für Arzneimittelkontrolle (NPCB) melden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zunächst bei der Syarikat Suruhanjaya Malaysia (SSM) oder dem malaysischen Gewerberegister (ROB) registriert ist. Es ist zu beachten, dass bei den Firmen- und Gewerberegistern eingetragene Unternehmen berechtigt sind, eine Produktmeldung beim Gesundheitsministerium (MOH) einzureichen. Die Behörde hat es den Unternehmen durch eine Online-Website erleichtert, Produktmeldungen vorzunehmen.

Der Prozess

Um den Prozess zu starten, müssen Unternehmen einen Antrag auf Zugang zur Online-Plattform stellen, gefolgt von der Einreichung eines vollständig ausgefüllten Meldeformulars und schließlich der Bezahlung des Vorgangs. Nach erfolgreicher Zahlung wird innerhalb von 1 bis 3 Tagen eine Meldenummer in Form einer Meldebestätigung generiert, die für Unternehmen das Startsignal darstellt, Kosmetikprodukte in Malaysia zu vertreiben, zu importieren, im Großhandel zu handeln und herzustellen. Damit Großhändler Kosmetikprodukte indirekt herstellen, im Großhandel vertreiben und importieren können, ist eine gesonderte Genehmigung zwingend erforderlich. Diese Meldung ist zwei Jahre gültig und kann einen Monat vor Ablauf der Frist gegen eine Bearbeitungsgebühr verlängert werden.

Unternehmen, die Kosmetikprodukte herstellen, die nicht für den lokalen Markt bestimmt sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, da sie die Sicherheitsmaßnahmen für die einheimischen Verbraucher nicht beeinflussen. In solchen Fällen ist es für Unternehmen zwingend erforderlich, vorab Genehmigungen vom Direktor für pharmazeutische Dienste (DPS) einzuholen. Damit ein ausländisches Kosmetikunternehmen seine Produktpalette in Malaysia vertreiben kann, muss es einen lokalen Vertreter in Form eines anderen Unternehmens ernennen, das bereits in Malaysia registriert ist. Der beauftragte Vertreter kümmert sich mit sofortiger Wirkung um alle Abläufe im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren.

Wenn ein einzelnes Kosmetikprodukt von mehreren Unternehmen hergestellt wird, sollte dieses bestimmte Produkt den Behörden in einer einzigen Einreichung gemeldet werden. Sollten sich später Änderungen am Produkt ergeben, ist der entsprechende Hersteller verpflichtet, diese Änderungen über einen neuen Meldeantrag zu melden. Was die Bearbeitungsgebühr betrifft, so müssen Unternehmen für jedes Produkt und die entsprechende Variante (falls vorhanden) einen Betrag von 50 RM entrichten.

Malaysia scheint einer der vielversprechendsten aufstrebenden Märkte zu sein, insbesondere für Hersteller von Kosmetikprodukten. Wer die Gelegenheit verpasst, sein Produkt über das Kosmetik-Meldewesensystem zu registrieren, riskiert, großartige Chancen zu verpassen. Andererseits umfasst das Kosmetik-Meldewesensystem einen eigenen Lebenszyklus, der fundierte Kenntnisse und Fachwissen über die beteiligten Verfahren erfordert. Es wird dringend empfohlen, die Unterstützung eines Dienstleisters für Kosmetikmeldungen in Anspruch zu nehmen, der mit den malaysischen Vorschriften bestens vertraut ist.

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