Das südkoreanische Ministerium für Lebens- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) überarbeitet seine Sicherheitsstandards für Kosmetika, um diese an die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) für kosmetische Inhaltsstoffe anzupassen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Sicherheit von Kosmetikprodukten zu erhöhen und den Rechtsrahmen für kosmetische Inhaltsstoffe zu vereinfachen. Die aktualisierten Vorschriften gelten für alle in Südkorea hergestellten, importierten und vertriebten Kosmetika.
Berichten zufolge wird nach der Aktualisierung der Vorschriften die zulässige Konzentrationsgrenze für einige umstrittene Chemikalien gesenkt. Dazu gehören die folgenden fünf Konservierungsstoffe:
- Methylisothiazolinon (MIT)
- Dimethyloxazolidin
- P-Chlor-m-Kresol
- Chlorophen
- Propionsäure und deren Salze
Die Entscheidung zur Änderung der Konzentration von MIT dient ausschließlich der Verringerung allergischer Reaktionen. Dies steht im Einklang mit der EU-Verordnung (EU) 2017/1224, die im Jahr 2018 in Kraft trat.
Darüber hinaus plant die Behörde, die Vorschriften für Inhaltsstoffe zu aktualisieren, die mit den folgenden Produktkategorien in Verbindung stehen.
1. Haarfärbemittel und Seifen
Die geplante Aktualisierung enthält zudem eine Liste von Ergänzungen zu den zugelassenen Inhaltsstoffen von Haarfärbemitteln sowie deren festgelegte Konzentrationsgrenzen. Die Änderungen entsprechen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, um sicherzustellen, dass der Anteil der in den Produkten verwendeten Inhaltsstoffe sicher ist. Die Liste der eingeschränkten Inhaltsstoffe und deren Konzentrationsgrenzen sieht wie folgt aus:
- 2-Amino-3-hydroxypyridin (1,0 %)
- 4-Amino-m-Kresol (1,5 %)
- Hydroxypropyl bis (N-hydroxyethyl-phenylenediamine) HCl (0,4 %)
- 5-Amino-6-chlor-o-cresol (0,5 %)
- 6-Hydroxyindol (0,5 %)
- Hydroxyethyl-4,5-diaminopyrazolsulfat (3,0 %)
- Hydroxybenzomorpholin (1,0 %)
In den geplannten Vorschriften werden zudem Standardtests und -methoden zur Bestimmung des Gehalts an freiem Alkali in festen Seifen zur Gesichtsreinigung festgelegt. Obwohl Seifen derzeit noch nicht über das Kosmetikrecht geregelt sind, sollen sie in den kommenden Vorschriften separat klassifiziert werden.
2. Maßgeschneiderte Kosmetika
Maßgeschneiderte Kosmetika werden in den überarbeiteten Vorschriften als „für den individuellen Gebrauch maßgeschneiderte Kosmetika“ definiert. Es wird erwartet, dass die kommenden Vorschriften auch Regeln für die in dieser Kosmetikategorie zulässigen Inhaltsstoffe festlegen. Grundsätzlich sind für diese Kategorie alle Inhaltsstoffe zulässig, mit Ausnahme derjenigen, die in den Sicherheitsstandards für Kosmetika als verboten, beschränkt oder funktional aufgeführt sind.
Darüber hinaus wird die Verwendung von zwei Substanzen (Salicylsäure und deren Salze sowie Iodopropynylbutylcarbamat [IPBC]) in Kosmetika für Kinder unter 13 Jahren verboten. Zuvor waren diese Inhaltsstoffe bereits in Kosmetika für Kinder unter 3 Jahren verboten.
Obwohl diese Änderungen am 23. Juli 2019 durch eine administrative Bekanntmachung des MFDS veröffentlicht wurden, steht das genaue Inkrafttreten noch aus. Bis dahin wird Kosmetikherstellern, die in den südkoreanischen Markt eintreten möchten, empfohlen, die Entwicklung der Sicherheitsstandards für Kosmetika im Blick zu behalten, um einen erfolgreichen Marktzugang und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie informiert.
