Produktangaben sind ein wesentlicher Bestandteil der Verpackung und Kennzeichnung jedes Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels. Sie liefern dem Käufer die notwendigen Informationen über das Lebensmittelprodukt, damit er eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Bevor wir uns der Bedeutung von Produktangaben bei Lebensmitteln widmen, wollen wir zunächst klären, was Produktangaben überhaupt sind. Produktangaben sind Aussagen oder Formulierungen auf einem Produktetikett, einer Verpackung, in der Werbung oder in Werbematerialien, die die Produktleistung, ihre Verwendung, Indikation oder Anwendung beschreiben. Bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln wird zwischen zwei Arten von Angaben unterschieden: gesundheitsbezogenen Angaben und nährwertbezogenen Angaben.
Diese Angaben auf Produktetiketten, Werbematerialien und in der Werbung stellen auf möglichst effektive Weise den Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels bzw. Nahrungsergänzungsmittels und dessen gesundheitlichen Vorteilen her.
In den meisten Ländern gibt es spezifische Vorschriften und wissenschaftliche Standards für die Angabe von Produktinformationen auf Lebensmitteletiketten. Diese Aussagen sollten präzise formuliert und anhand von entsprechenden Belegen wissenschaftlich von einem Experten für gesundheitsbezogene Angaben untermauert werden. Die wissenschaftlichen Anforderungen und die Belegführung können sich je nach Art der Angabe (wie gesundheitsbezogene Angaben, nährwertbezogene Angaben, Angaben zu Funktion und Struktur, ergänzende Angaben), der Art der Kennzeichnung (wie zuckerfrei, glutenfrei, fettarm) und anderen länderspezifischen Anforderungen unterscheiden.
In einigen Ländern müssen Hersteller jedoch einen Antrag bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einreichen, um eine gesundheitsbezogene Angabe genehmigen zu lassen. Die Behörde prüft den Antrag sowie die begleitenden Dokumente und Unterlagen, um die Angabe auf dem Produktetikett zu autorisieren. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollten Lebensmittelhersteller daher die folgenden Grundprinzipien beachten:
- Ein Lebensmittel ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen, zu lindern oder zu behandeln; daher dürfen keinerlei derartige Aussagen gemacht werden.
- Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und in keiner Weise irreführend sein.
- Für Produkte an der Schnittstelle zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln oder Inhaltsstoffe wie Multivitamine und Mineralstoffe sollte eine spezielle Bewertung durchgeführt werden, da einige von ihnen aufgrund ihrer Menge im Produkt möglicherweise nicht als gesundheitsbezogene Angaben qualifiziert sind.
- Der Inhaltsstoff bzw. die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene oder sonstige Angabe bezieht, muss bei Verzehr in den zur Rechtfertigung der Angabe verwendeten Mengen einen Geschmack, ein Aroma oder einen Nährwert aufweisen.
- Angaben müssen streng auf der Grundlage der regulatorischen Anforderungen und Richtlinien des Zielmarktes definiert werden.
- Aus Sicht der Verbraucher gibt es bei jedem Produkt im Allgemeinen zwei Arten von Angaben: vergleichende und nicht vergleichende Angaben. Diese müssen im Hinblick auf Werbung, Marketing und Werbemaßnahmen sorgfältig bewertet werden, um den Bedürfnissen des Unternehmens und der Verbraucher gerecht zu werden.
Unter Berücksichtigung all der genannten Aspekte lässt sich sagen, dass Hersteller vor der Einführung eines Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels in einem neuen Markt die regulatorischen Anforderungen für Produktangaben verstehen und erfüllen müssen, um einen erfolgreichen Markteintritt zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen Hersteller alle notwendigen wissenschaftlichen Nachweise zur Unterstützung der Angaben vorbereiten. In solchen Situationen empfiehlt es sich, regulatorische Experten zu Rate zu ziehen, die über fundierte Kenntnisse über mögliche Hürden und Herausforderungen auf dem globalen Markt verfügen und Sie bei der Erstellung der erforderlichen wissenschaftlichen Nachweise und Anträge bei Behörden unterstützen können.
