FSSAI schreibt Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelbetriebe vor – gültig ab: 1. Juni 2022
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Der Verband für Lebensmittelsicherheit und -standards in Indien (FSSAI) hat kürzlich neue Vorschriften zur Änderung der bestehenden Food Safety and Standards (Import) Regulations, 2017 angekündigt. Die Verordnungen sind am 6. November 2021 in Kraft getreten, und alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen alle Vorschriften ab dem 1. Juni 2022 einhalten.

Die FSSAI hat ein neues Kapitel für die Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe aufgenommen, das Folgendes umfasst:

Registrierung ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe

Auf Basis des Risikos legt die FSSAI die Kategorien von Lebensmittelprodukten fest, die für den Export nach Indien bestimmt sind. Alle ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe, die unter die genannten Kategorien fallen, müssen ihre Lebensmittelprodukte vor dem Export nach Indien bei der FSSAI registrieren. Der Herstellungsbetrieb kann die Registrierung direkt oder über einen bevollmächtigten Vertreter mittels „Formular 16“ zusammen mit den in Anhang 1 genannten Dokumenten beantragen.

Antragsbearbeitung für die Registrierung ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe

Nach Prüfung des Antrags kann die FSSAI unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zusätzliche Informationen anfordern. Reicht der Antragsteller die zusätzlichen Informationen ein, kann die Behörde den Antrag zur Inspektion bearbeiten oder ablehnen. Versäumt es der Antragsteller, die erforderlichen Informationen innerhalb der festgelegten Frist einzureichen, gilt der Antrag als abgelehnt.

Inspektion ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe

Wenn es als notwendig erachtet wird, können die ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe gemäß den FSSAI-Standards inspiziert werden. Die Offiziellen der FSSAI sowie des zuständigen Ministeriums, der Behörde, Organisation oder einer anerkannten Prüfstelle werden von der Lebensmittelbehörde ernannt, um die ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe zu inspizieren. Die FSSAI kann die Kosten der Inspektion festlegen, die von den ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben zu tragen sind.

Ausstellung der Registrierung

Erfüllt der Betrieb die Vorschriften der FSSAI, wird er für zwei (2) Jahre als ausländischer Lebensmittelherstellungsbetrieb registriert. Die Registrierungsnummer wird im „Formular 17“ mitgeteilt. Entspricht der Betrieb nicht den Standards der FSSAI, wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller kann die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Anerkennung erneut beantragen. Die Verlängerung der Registrierung eines ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebs muss mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum über Formular 16 beantragt werden.

Aussetzung oder Widerruf der Registrierung

Wird festgestellt, dass der ausländische Lebensmittelherstellungsbetrieb oder dessen für den Export nach Indien bestimmte Lebensmittelprodukte nicht den FSSAI-Vorschriften entsprechen, wird deren Registrierung ausgesetzt oder widerrufen.

Im Oktober 2022 erließ die FSSAI eine Anordnung, wonach die Registrierung ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe, die unter die Lebensmittelkategorien – Milch und Milchprodukte; Fleisch und Fleischprodukte einschließlich Geflügel, Fisch und deren Produkte; Eipulver; Säuglingsnahrung und Nahrungsergänzungsmittel – fallen, mit Wirkung zum 01. Februar 2023 obligatorisch ist.

Kurz gesagt müssen alle ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe die FSSAI-Vorschriften einhalten und sich bei der Behörde registrieren, um ihre Lebensmittelprodukte in Indien zu vermarkten. Mit der richtigen Strategie können Lebensmittelunternehmer (FBOs) Schwierigkeiten im Registrierungsprozess vermeiden. Wenden Sie sich an unsere Experten bei Freyr für eine von Anfang an fehlerfreie Registrierung Ihrer Lebensmittelbetriebe.

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