Die indische Lebensmittelüberwachungsbehörde (Food Safety and Standards Authority of India – FSSAI) hat ein Leitliniendokument veröffentlicht, in dem die Neukategorisierung aller Nahrungsergänzungsmittel für den Sportbereich als Lebensmittel für besondere medizinische beziehungsweise diätetische Zwecke (Food for Special Dietary Uses – FSDU) bekannt gegeben wird. Aus den Leitlinien geht hervor, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Indien künftig das Lebensmittel- und Standardsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2016 einhalten müssen. Zudem wird darin erwähnt, dass Nahrungsergänzungsmittel für den Sport keine unzulässigen Hormone, Steroide oder psychotropen Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Darüber hinaus werden die Nahrungsergänzungsmittel auf Basis ihrer Zusammensetzung an Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren, Probiotika etc. bewertet.
Um die Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und -gesetzes (Food Safety and Standards Act) einzuhalten, müssen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die folgenden fünf Schritte befolgen:
1. Registrierung bei der FSSAI und Lizenzbeschaffung
Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind verpflichtet, sich bei der FSSAI zu registrieren und Lizenzen einzuholen. Die Hersteller (sowohl nationale als auch internationale) müssen über eine eingetragene Niederlassung in Indien sowie über lokale Kontaktdaten verfügen, um auf Fragen der FSSAI reagieren zu können. Darüber hinaus müssen regelmäßige Prüfungen der Produktionsstätten gemäß den FSSAI-Richtlinien durchgeführt werden.
2. Kennzeichnung und Produktangaben
Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Angaben auf dem Produktetikett aufgeführt sind, gemäß den FSSAI-Vorschriften:
- „Nur für Sportler“
- Logo der Lebensmittelsicherheitsstandards

- „Empfohlen für die Verwendung nur unter ärztlicher Beratung oder ernährungsmedizinischer Aufsicht“
- „Das Produkt darf nicht von schwangeren, stillenden Frauen, Kleinkindern, Kindern unter 5 Jahren oder älteren Menschen verwendet werden, es sei denn, dies wurde ärztlich empfohlen.“
- „Das Lebensmittel ist keine alleinige Nährstoffquelle und sollte im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung für speziell auf Sportler ausgerichtete Lebensmittel verzehrt werden.“
- „Das Lebensmittel sollte in Verbindung mit einem geeigneten körperlichen Trainings- oder Übungsprogramm verwendet werden.“
- „Nur zum oralen Verzehr bestimmt“
3. Authentizität
Hersteller müssen sicherstellen, dass alle FSDU-Produkte über eine manipulationssichere Verpackung verfügen, um die Echtheit des Produkts zu wahren. Die Verkäufer und Vertriebshändler dieser Produkte müssen ebenfalls von den Herstellern überprüft werden.
4. Rückverfolgbarkeit
Hersteller müssen eine vollständige Transparenz der Lieferkette des Produkts gewährleisten.
5. Verfallsdatum
Falls die Produkte online verkauft werden, muss das Verfallsdatum bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Produkt deutlich angegeben werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Schritten müssen Hersteller auch regelmäßige Tests an den Produkten durchführen, und zwar mindestens zweimal im Jahr, um sicherzustellen, daas das Nahrungsergänzungsmittel frei von unerwünschten Stoffen ist. Darüber hinaus müssen Hersteller ein Verzeichnis von Analysezertifikaten (COA) als Sofortreferenz bereithalten und Kontrollmuster gemäß den Sicherheitsstandards der FSSAI aufbewahren.
Da die Neukategorisierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Kraft tritt, wird Herstellern empfohlen, auf dem Laufenden zu bleiben und die FSSAI-Vorschriften einzuhalten. Die Nichteinhaltung der auf das Produkt bezogenen Vorschriften kann zu Verstößen gegen die Compliance führen. Informieren Sie sich. Halten Sie sich daran.
