Voraussetzungen für die Auflistung von Kosmetik-Inhaltsstoffen in Kanada
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Health Canada reguliert in Kanada verkaufte Kosmetika. Hersteller, die Kosmetikprodukte in Kanada vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produktetiketten den Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Die Kosmetikkennzeichnung umfasst verschiedene Informationen, wobei einer der wichtigsten Teile die Auflistung der Inhaltsstoffe ist, die Kunden über die Produktzusammensetzung informiert.

Das Verfassen einer konformen Inhaltsstoffliste ist keine einfache Aufgabe. Daher ist es wichtig, die Anforderungen an deren Erstellung zu verstehen. Hier sind die Voraussetzungen, die Kosmetikhersteller erfüllen müssen, um ihre Produkte in Kanada zu vermarkten.

  • Absteigende Reihenfolge der Dominanz – Alle Inhaltsstoffe müssen in absteigender Reihenfolge ihrer Konzentration nach Gewicht auf dem Etikett aufgeführt werden. Das bedeutet, dass die am Anfang der Liste aufgeführten Inhaltsstoffe in größerer Menge vorhanden sind als die am Ende.
  • Inhaltsstoffe mit einer Konzentration von 1 % oder weniger – Inhaltsstoffe mit einer Konzentration von 1 % oder weniger können in zufälliger Reihenfolge nach den Inhaltsstoffen aufgeführt werden, deren Konzentration über 1 % liegt.
  • Farbstoffe – Unabhängig von der Konzentration müssen alle Farbstoffe in zufälliger Reihenfolge nach den Inhaltsstoffen aufgeführt werden, deren Konzentration über 1 % liegt. Es ist auch zulässig, Farbstoffe in absteigender Reihenfolge ihrer Dominanz aufzuführen.
  • Duftstoffe – Für Duftstoffe muss das Wort „parfum“ verwendet werden, um anzuzeigen, dass die Inhaltsstoffe dem Kosmetikprodukt hinzugefügt wurden, um einen bestimmten Geruch zu erzeugen oder zu überdecken. Es kann am Ende der Liste oder an geeigneter Stelle in der absteigenden Reihenfolge der Dominanz eingefügt werden. Hersteller, die den Begriff „parfum“ nicht verwenden möchten, um das Vorhandensein von Duftstoffbestandteilen anzuzeigen, müssen jeden Duftstoffbestandteil einzeln aufführen.
  • Aromen – Für Aromen kann das Wort „aroma“ verwendet werden, um anzuzeigen, dass Inhaltsstoffe dem Kosmetikprodukt hinzugefügt wurden, um ein bestimmtes Aroma zu erzeugen oder zu überdecken. Es kann am Ende der Inhaltsstoffliste oder an geeigneter Stelle in der absteigenden Reihenfolge der Dominanz eingefügt werden. Hersteller, die den Begriff „aroma“ nicht verwenden möchten, um das Vorhandensein von Aromabestandteilen anzuzeigen, müssen jeden Aromabestandteil einzeln aufführen.
  • Make-up, Nagellack und Nagelacke – Die Farbstoffe für Make-up-Produkte (wie Lippenstift, Rouge, Lidschatten), Nagellacke und Nagelacke, die in verschiedenen Farbnuancen verkauft werden, können mit dem vorangestellten Ausdruck „may contain / peut contenir“ oder den Symbolen „±“ oder „+/–“ aufgeführt werden.
  • Kosmetika in kleinen Verpackungen oder Behältern – Wenn Kosmetika in kleine Behälter oder Verpackungen abgefüllt sind, ist es schwierig, die Inhaltsstoffliste auf dem Etikett zu erkennen. Daher kann die Inhaltsstoffliste auf einem Band, Schild oder einer Karte erscheinen, die am Behälter angebracht ist.
  • Kosmetika in Schmuckbehältern – Bei Kosmetika in einem Schmuckbehälter ohne Außenverpackung (z. B. einer Parfümflasche ohne Verpackung/Schachtel) kann die Inhaltsstoffliste auf einem Band, Schild oder einer Karte aufgeführt sein, die am Behälter angebracht ist.
  • Kosmetika in ungewöhnlich geformten Behältern – Bei Kosmetika ohne Außenverpackung, deren Form, Größe oder Beschaffenheit das Anbringen eines Bandes, Schildes oder einer Karte am Behälter unpraktisch macht (z. B. Badeperlen), kann die Inhaltsstoffliste in einer Broschüre erscheinen, die dem Kosmetikprodukt beim Verkauf beiliegen muss.

Kurz gesagt: Um ihre Kosmetikprodukte erfolgreich in Kanada zu verkaufen, müssen Hersteller die von Health Canada vorgeschriebenen Kennzeichnungsanforderungen für Inhaltsstoffe einhalten. Finden Sie mit Freyr iREADY, einer nutzfertigen Datenbank für Kosmetikinhaltsstoffe, heraus, ob Ihre Kosmetikinhaltsstoffe in Kanada zugelassen sind. Fordern Sie eine Demo an.

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