Kenia verfügt über einen etablierten regulatorischen Rahmen für die Kosmetikindustrie, der von zwei (02) Hauptgesundheitsbehörden (Health Authorities, HAs) beaufsichtigt wird – dem kenianischen Normungsinstitut (Kenya Bureau of Standards, KEBS) und der Apotheken- und Giftbehörde (Pharmacy and Poisons Board, PPB).
Definition und Klassifizierung von Kosmetikprodukten
In Kenia ist ein kosmetisches Produkt definiert als jeder Stoff oder jede Zubereitung, der bzw. die dazu bestimmt ist, mit verschiedenen externen Teilen des menschlichen Körpers (z. B. Epidermis, Haarsystem, Nägel, Lippen und äußere Genitalorgane) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Kontakt zu kommen, und zwar mit dem Ziel, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, Körpergerüche zu korrigieren, sie zu schützen oder in einem guten Zustand zu halten.
Regulatorische Anforderungen
Alle in Kenia verkauften Kosmetikprodukte müssen der kenianischen Norm KS 2937:2021 entsprechen, in der die spezifischen Anforderungen für Kosmetikprodukte dargelegt sind. Dies umfasst Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Produktangaben und der Zulassung nach dem Inverkehrbringen.
Regulatorischer Pfad
Kosmetische Produkte in Kenia können auf verschiedene Weise zertifiziert werden, unter anderem über das PVoC-Programm (Pre-export Verification of Conformity). Dieser Weg umfasst die Einreichung eines Antrags und der Produktdokumentation sowie die Entrichtung der erforderlichen Gebühren. Ein KEBS-Beamter kann auch die Produktionsstätte besuchen, um eine Inspektion durchzuführen. Nach der Genehmigung wird eine Lizenz zur Verwendung des KEBS-Zeichens für das Produkt ausgestellt.
Kennzeichnung und Produktangaben
Etiketten kosmetischer Produkte müssen den in KS EAS 346 festgelegten Kennzeichnungsanforderungen entsprechen, einschließlich Pflichtangaben wie Produktname, Herstellerangaben und Zutatenliste. Die auf dem Produktetikett gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht irreführend sein.
Produktregistrierung und -meldung
Je nach Produktkategorie erfordern Kosmetika entweder eine Registrierung oder eine Meldung bei den Regulierungsbehörden. Eine Registrierung ist für Produkte vorgeschrieben, die als Arzneimittel eingestuft sind oder der Aufzeichnung der PPB unterliegen, während für allgemeine Kosmetikprodukte im Rahmen der KEBS eine Meldung erforderlich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Hersteller, die auf den kenianischen Markt drängen, bei der Auslegung der Vorschriften für Kosmetikprodukte wachsam sein müssen, um Schwierigkeiten in letzter Minute zu vermeiden. In einem solchen Szenario kann sich die Konsultierung eines Regulatory-Experten mit starker Präsenz in Indien als vorteilhaft erweisen.
