Chemiehersteller in der Europäischen Union (EU) müssen die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt (MSDS) verstehen und einhalten. Ein MSDS, auch als Sicherheitsdatenblatt (SDS) bezeichnet, ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über die Gefahren eines chemischen Stoffs oder Gemischs sowie Anweisungen für dessen sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung bereitstellt.
EU-MSDS-Anforderungen und -Format
Gemäß der EU-REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe muss jedem in der EU hergestellten oder importierten gefährlichen chemischen Stoff oder Gemisch ein konformes SDS beiliegen. Nach Artikel 31 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Chemikalien – unabhängig davon, ob es sich um Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler oder Alleinvertreter handelt – Kunden ein SDS zur Verfügung stellen, das den REACH-Vorschriften entspricht, wenn der gelieferte Stoff oder das Gemisch als gefährlich eingestuft wird. Das bereitgestellte SDS muss in der Amtssprache des Marktes verfasst sein, in dem das Produkt vertrieben wird (einschließlich Online-Verkäufen), und die sechzehn (16) in Artikel 31 Absatz 6 der REACH-Verordnung festgelegten Abschnitte enthalten. Darüber hinaus muss das SDS umgehend aktualisiert werden, sobald neue Informationen zu Gefahren oder Risikomanagementmaßnahmen verfügbar werden.
Die EU-MSDS-Anforderungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) dargelegt, die sich am Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN) orientiert.
Für Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber bestimmte gefährliche Stoffe enthalten, sollte auf Anfrage nachgeschalteter Anwender oder Händler ein SDB bereitgestellt werden. Wenn kein SDB erforderlich ist, muss der Lieferant dennoch ausreichende Informationen für die sichere Verwendung bereitstellen, beispielsweise Angaben zu etwaigen Verwendungsbeschränkungen.
Das MSDS-Format besteht aus den folgenden sechzehn (16) Abschnitten:

Wichtige Punkte für Chemiehersteller zur Einhaltung der EU-MSDS-Anforderungen
- Stellen Sie eine genaue Einstufung und Kennzeichnung des chemischen Stoffs oder Gemischs gemäß der CLP-Verordnung sicher.
- Geben Sie detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Chemikalie an, einschließlich der Identität und Konzentration gefährlicher Inhaltsstoffe.
- Beschreiben Sie die potenziellen gesundheitlichen und ökologischen Gefahren im Zusammenhang mit der Chemikalie, einschließlich akuter und chronischer Wirkungen.
- Fügen Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandbekämpfungsverfahren für den Fall einer Exposition oder eines Notfalls bei.
- Geben Sie Hinweise zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Chemikalie, um Risiken für Arbeitnehmer und die Umwelt zu minimieren.
- Geben Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung (PPE) für den Umgang mit der Chemikalie an.
- Fügen Sie relevante physikalische und chemische Eigenschaften der Chemikalie bei, wie etwa Siedepunkt, Flammpunkt und Löslichkeit.
- Stellen Sie sicher, dass das MSDS überprüft und aktualisiert wird, sobald neue Informationen verfügbar sind oder sich die Einstufung der Chemikalie ändert.
- Stellen Sie das MSDS jeder Person innerhalb der EU, die darum bittet, kostenlos zur Verfügung.
- Stellen Sie sicher, dass das MSDS in der bzw. den Amtssprache(n) des/der EU-Mitgliedstaates/-staaten verfügbar ist, in dem/denen die Chemikalie vermarktet wird.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen und die Bereitstellung umfassender MSDS tragen Chemiehersteller in der EU zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien bei, schützen Arbeitnehmer und die Umwelt und erfüllen die relevanten Vorschriften.
Aktuelle Änderungen der bestehenden SDB-Anforderungen
Es wurde eine neue EU-Verordnung 2020/878 veröffentlicht, die den REACH-Anhang II (Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern) ändert und wesentliche Aktualisierungen des aktuellen SDS in folgenden Bereichen erfordert:
- Einschluss technischer Inhalte wie spezifischer Konzentrationsgrenzwerte (SCL), M-Faktoren (Multiplikationsfaktoren) und Schätzwerte für akute Toxizität (ATE).
- Besondere Anforderungen an die Gefahrenkommunikation für neue Gefahren, insbesondere Nanomaterialien und hormonwirksame Stoffe (Endokrine Disruptoren).
- Detaillierte Beschreibung der physikochemischen Eigenschaften.
- Einbindung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
- Strukturelle/formatbezogene Änderungen wie die Aufnahme eines eindeutigen Rezepturbezeichners für Gemische.
SDB mussten ab dem 1. Januar 2023 den geänderten Anforderungen von REACH Anhang II entsprechen (Anpassungszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022). Freyr kann Sie bei der Produktkonformität hinsichtlich der vorgenannten SDB-Anforderungen unterstützen.
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