Übersicht
Europa ist weltweit einer der attraktivsten und wettbewerbsfähigsten Märkte für Kosmetikprodukte. Sich in der EU-Kosmetikverordnung zurechtzufinden und den Registrierungsprozess für Kosmetikprodukte abzuschließen, kann jedoch aufgrund strenger Regeln und harmonisierter Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine Herausforderung sein.
Bei Freyr bieten wir umfassende Unterstützung für die EU-Kosmetikregistrierung, die Einhaltung von Kosmetikvorschriften und die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften, um Marken einen reibungslosen Marktzugang in der EU zu ermöglichen. Mit Niederlassungen in Deutschland und Polen fungiert Freyr als vertrauenswürdige verantwortliche Person (RP) und sorgt für die vollständige Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen für Kosmetika, der Produktinformationsdatei (PIF)-Dokumentation, der Erstellung des Kosmetik-Sicherheitsberichts (CPSR) und der CPNP-Meldung für einen schnellen und regelkonformen Markteintritt.
Die regulatorische Landschaft für Kosmetika in der EU verstehen
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde eingeführt, um die Meldung und Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu harmonisieren. Jedes in der EU verkaufte Kosmetikprodukt muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person (RP) benannt haben, die die Einhaltung der regulatorischen und Sicherheitsvorgaben sicherstellt.
Die RP ist dafür verantwortlich, eine vollständige Produktinformationsdatei (PIF) zu führen, die den Kosmetik-Sicherheitsbericht (CPSR) enthält – das wichtigste Dokument zur Bestätigung der Sicherheit des Produkts für den Verbraucher. Darüber hinaus stellt die RP sicher, dass die CPNP-Meldung im Kosmetik-Anmeldeportal der Europäischen Kommission abgeschlossen wird, bevor das Produkt auf den Markt kommt.
Wie kann Freyr helfen?
Freyr bietet kompetente Dienstleistungen zur Registrierung von Kosmetikprodukten an, fungiert als Ihre RP in der EU und im UK und verwaltet jeden Aspekt der Compliance, der Tests und der Kennzeichnungsprüfung.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Kosmetikprodukt die EU-Vorschriften erfüllt?
Warum Freyr?
End-to-end-Lösungen für die Einhaltung von Kosmetikvorschriften für einen mühelosen Marktzugang in der EU.
Dediziertes Artwork-Team zur Anpassung von Etiketten, um die Kennzeichnungsanforderungen für Kosmetika gemäß den EU-Verordnungen zu erfüllen.
Hauseigene Labortestkapazitäten für physikochemische, mikrobiologische, Stabilitäts- und Dermatologiestudien.
Vollständiger Sicherheitsbewertungsprozess, von der Rezeptur- und Etikettenprüfung über die vollständige PIF- und CPSR-Erstellung bis hin zur CPNP-Einreichung.
Kostengünstige RP-Dienstleistungen mit registrierten Adressen in Deutschland (EU) und im Vereinigten Königreich.
Nachgewiesene Expertise bei der Überprüfung und Begründung von Produktangaben zur Unterstützung der Marketingintegrität.
Mit langjähriger Erfahrung darin, Marken durch die Komplexität der EU-Kosmetikregistrierung zu führen, stellt Freyr sicher, dass Ihre Produkte alle Anforderungen an die Kosmetik-Compliance erfüllen und gleichzeitig schnell auf den Markt kommen. Als Ihr RP übernehmen wir die gesamte Abwicklung – vom CPSR über die PIF-Dokumentation und Kennzeichnung bis hin zur Meldung –, damit Sie Ihre Produkte sicher in Europa auf den Markt bringen können.
Gehen Sie eine Partnerschaft mit Freyr ein und gestalten Sie den Marktzugang in der EU nahtlos
Häufig gestellte Fragen
01. Was ist die EU-Kosmetikregistrierung?
Die EU-Kosmetikregistrierung ist das vorgeschriebene Verfahren gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG-Nr. 1223/2009), um sicherzustellen, dass ein Produkt sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet ist und vor dem Inverkehrbringen in der EU über das Cosmetic Product Notification Portal der EU gemeldet wird (CPNP-Meldung).
02. Wer ist die verantwortliche Person (RP) gemäß der EU-Kosmetikverordnung?
Die verantwortliche Person (RP) ist ein in der EU ansässiger gesetzlicher Vertreter, der sicherstellt, dass Kosmetikprodukte allen Vorschriften entsprechen. Die RP führt die Produktinformationsdatei (PIF), stellt sicher, dass der Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR) vollständig ist, überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und wickelt die CPNP-Meldung ab.
03. Welche Dokumente sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Für die Registrierung von Kosmetikprodukten benötigen Sie eine vollständige PIF-Dokumentation (einschließlich des CPSR), Nachweise über die kosmetische Sicherheitsbewertung und Produktdetails zur Vervollständigung der CPNP-Meldung. Freyr übernimmt all diese Schritte im Rahmen seines End-to-end-Service.
04. Warum ist die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika in der EU wichtig?
Die ordnungsgemäße Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika ist entscheidend, um die Anforderungen nach EU-Recht zu erfüllen. Etiketten müssen die Produktidentität, eine INCI-konforme Inhaltsstoffliste, Warnhinweise, Angaben zum Hersteller und weitere Details enthalten. Freyr bietet zudem eine Artwork-Überprüfung an, um diesen Standards gerecht zu werden.
05. Wie unterstützt Freyr bei der Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung?
Freyr fungiert als Ihre verantwortliche Person (RP), verwaltet die PIF-Dokumentation, erstellt den CPSR, prüft Rezepturen und Kennzeichnungen, führt erforderliche Sicherheitsbewertungen durch, reicht die CPNP-Meldung ein und gewährleistet die vollständige Einhaltung der EU-Kosmetikvorschriften für einen schnellen Marktzugang in der EU.
06. Benötige ich für jeden EU-Mitgliedstaat eine separate Registrierung?
Nein. Sobald Ihr Kosmetikprodukt registriert ist und über die CPNP-Meldung gemeldet wurde, ist es dank der harmonisierten EU-Kosmetikverordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gültig.
07. Welche Tests sind für die Registrierung von Kosmetikprodukten in der EU erforderlich?
Kosmetikprodukte müssen im Rahmen der Kosmetik-Sicherheitsbewertung Mikrobiologie-, Dermatologie-, Konservierungsmittelwirksamkeits-, Stabilitäts- und Verpackungskompatibilitätstests durchlaufen, um den CPSR und den PIF zu unterstützen.

