Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat die „Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Verpackung und Kennzeichnung) von 2011“ in zwei (02) separate Verordnungen aufgeteilt: die Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Verpackung) von 2018 und die Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Kennzeichnung und Auslage). Am 14. Dezember 2020 wurde eine neue Verordnung mit dem Titel „Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Kennzeichnung und Auslage) von 2020“ im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Vorschriften legen die Kennzeichnungsanforderungen für vorverpackte Lebensmittel fest und enthalten wesentliche Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, serviert und gelagert werden.
Lebensmittelunternehmer (FBO) müssen alle Bestimmungen dieser Verordnung einhalten, mit Ausnahme von Kapitel 3, dessen Bestimmungen der Lebensmittelunternehmer (FBO) bis zum 1. Juli 2022 erfüllen muss.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte der Aktualisierung:


- Das Symbol für nicht-vegetarische Speisen wird wie unten beschrieben geändert:
Das neue Symbol besteht aus einem braun ausgefüllten Dreieck innerhalb eines Quadrats mit brauner Umrandung, dessen Seiten die in der Verordnung festgelegte Mindestgröße nicht unterschreiten dürfen. - Lebensmittelzutaten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen wie folgt gekennzeichnet werden:
- Die Nährwertangaben pro 100 g oder 100 ml bzw. pro Einzelverpackung des Produkts sowie der prozentuale Anteil (%) an der empfohlenen Tageszufuhr (RDA) pro Portion werden auf der Grundlage von 2000 kcal Energie, 67 g Gesamtfett, 22 g gesättigten Fettsäuren, 2 g Transfettsäuren, 50 g zugesetztem Zucker und 2000 mg Natrium (5 g Salz) berechnet. Dies ist der für einen durchschnittlichen Erwachsenen pro Tag geltende Bedarf, der auf dem Etikett zwingend anzugeben ist.
Die Angabe der empfohlenen Tagesdosis (RDA) auf dem Etikett ist vorgeschrieben.

- Früher bestand keine Verpflichtung, Salz als Natrium auf dem Etikett anzugeben. Nach der neuen Verordnung ist dies jedoch vorgeschrieben.
- Jedes Lebensmittel, dem gemäß Vorschrift 3.3.1(1) der Verordnung über Lebensmittelsicherheit und -standards (Standards für Lebensmittelprodukte und Lebensmittelzusatzstoffe) von 2011 ein Aromastoff zugesetzt wird, muss in der Zutatenliste angegeben werden.
- Bei künstlichen Aromastoffen ist die allgemeine Bezeichnung des Aromas anzugeben, während bei natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen die Aromaklasse anzugeben ist.
- Auf dem Etikett sind „Herstellungs- oder Verpackungsdatum“ und „Mindesthaltbarkeitsdatum“ anzugeben. Der Ausdruck „Mindestens haltbar bis“ darf jedoch auch als freiwillige oder zusätzliche Angabe verwendet werden.
- Das Logo „ FSSAI “ und die Lizenznummer gemäß dem Gesetz müssen auf dem Etikett der Lebensmittelverpackung in einer Farbe angebracht werden, die sich vom Hintergrund abhebt, wie nachstehend dargestellt:
- Die folgenden Lebensmittel und Zutaten, von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen, sind gesondert anzugeben, da sie ............................ (Bezeichnung der allergieauslösenden Zutaten) enthalten.
- Angabe zu Lebensmittelallergenen: Lebensmittel und Zutaten, von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen, sind gesondert anzugeben, da sie ............................ (Bezeichnung der allergieauslösenden Zutaten) enthalten.
- Diese Angabe ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Öle und destillierte alkoholische Getränke handelt, die aus diesen Zutaten gewonnen wurden, und das Produkt selbst ein Lebensmittelallergen ist.
- Die Höhe aller Ziffern und Buchstaben, die auf dem Hauptdisplay angezeigt werden sollen, wurde kürzlich ebenfalls durch die Verordnung über die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen ( FSSAI) geändert.
- Es wurden einige neue Logos eingeführt, um Lebensmittel verschiedener Kategorien zu kennzeichnen, zum Beispiel:
Für angereicherte Lebensmittel

Für Bio-Lebensmittel

