FSSAI kategorisiert Nahrungsergänzungsmittel als FSDU neu
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Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat ein Leitliniendokument veröffentlicht, in dem die Neukategorisierung aller Nahrungsergänzungsmittel für Sportler als Lebensmittel für besondere diätetische Zwecke (FSDU) bekannt gegeben wird. Die Leitlinie besagt, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Indien künftig das im Jahr 2016 erlassene Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards einhalten müssen. Es wird auch erwähnt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Sportler keine unautorisierten Hormone, Steroide oder psychotropen Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Darüber hinaus werden die Nahrungsergänzungsmittel auf der Grundlage ihrer Zusammensetzung aus Vitaminen, Mineralien, Aminosäuren, Probiotika usw. bewertet.

Um die Anforderungen des Gesetzes über Lebensmittelsicherheit und -standards zu erfüllen, müssen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die folgenden fünf Schritte umsetzen:

1. Registrierung bei der „ FSSAI “ und Erlangung einer Lizenz

Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind verpflichtet, sich bei der „ FSSAI “ zu registrieren und entsprechende Lizenzen zu erwerben. Die Hersteller (sowohl inländische als auch internationale) müssen über einen eingetragenen Firmensitz in Indien sowie über lokale Kontaktdaten verfügen, um Anfragen der „ FSSAI “ bearbeiten zu können. Darüber hinaus müssen regelmäßige Audits der Produktionsstätten gemäß den Richtlinien des „ FSSAI “ durchgeführt werden.

2. Kennzeichnung und Angaben

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Angaben gemäß dem „ FSSAI “ auf dem Etikett des Produkts aufgeführt sind:

  • „Nur für Sportler“
  • Logo der Lebensmittelsicherheitsstandards

Von der TGA bewertete Angaben auf Arzneimitteletiketten – Was Sie wissen müssen?

  • „Die Anwendung wird ausschließlich unter ärztlicher Anleitung oder unter diätetischer Aufsicht empfohlen.“
  • „Das Produkt darf nicht von schwangeren oder stillenden Frauen, Säuglingen, Kindern unter 5 Jahren oder älteren Menschen verwendet werden, es sei denn, dies wird aus medizinischen Gründen empfohlen.“
  • „Das Lebensmittel ist keine alleinige Nahrungsquelle und sollte im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung verzehrt werden“ – dies gilt für Lebensmittel, die speziell für Sportler hergestellt wurden.
  • „Die Nahrungsmittel sollten in Verbindung mit einem geeigneten körperlichen Trainings- oder Bewegungsprogramm eingenommen werden.“
  • „Nur zum oralen Verzehr“

3. Authentizität

Die Hersteller müssen sicherstellen, dass alle FSDU-Produkte über eine manipulationssichere Verpackung verfügen, um die Echtheit des Produkts zu gewährleisten. Auch die Verkäufer und Vertreiber dieser Produkte müssen von den Herstellern überprüft werden.

4. Rückverfolgbarkeit

Die Hersteller müssen für vollständige Transparenz in der Lieferkette des Produkts sorgen.

5. Verfallsdatum

Werden die Produkte online verkauft, muss das Verfallsdatum bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich auf dem Produkt angegeben sein.

Neben den oben genannten Schritten müssen die Hersteller außerdem mindestens zweimal jährlich regelmäßige Tests an den Produkten durchführen, um sicherzustellen, dass das Nahrungsergänzungsmittel frei von unerwünschten Substanzen ist. Darüber hinaus müssen die Hersteller ein Archiv mit Analysezertifikaten (Certificate of Analysis, COA) führen, das als Nachschlagewerk dient, und die Kontrollproben gemäß den Sicherheitsstandards der „ FSSAI “ aufbewahren.

Da die Neuklassifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln nun in Kraft tritt, wird den Herstellern empfohlen, sich auf dem Laufenden zu halten und die Vorschriften des „ FSSAI “ einzuhalten. Die Nichteinhaltung der für das Produkt geltenden Vorschriften kann zu Verstößen führen. Bleiben Sie informiert. Halten Sie sich an die Vorschriften. 

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