Haarfärbemittel werden von der Europäischen Kommission (EK) als Kosmetikprodukte eingestuft und unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Haarfärbemittel enthalten eine Mischung aus Substanzen, die als Haarfarben bezeichnet werden und dazu dienen, die Haarfarbe zu verändern oder die ursprüngliche Haarfarbe wiederherzustellen. Sie werden basierend auf ihrer Farbbeständigkeit in die folgenden drei (03) Kategorien eingeteilt:
- Temporäre Haarfarben
- Intensivtönungen / Semi-permanente Haarfarben
- Permanente Haarfarben
Temporäre Haarfarben und semi-permanente Haarfarben sind von Natur aus nicht-oxidativ (nicht permanent) und werden für vorübergehende Farbveränderungen verwendet. Im Gegensatz dazu sind permanente Haarfarben oxidativ und verwenden Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel, um dem Haar über längere Zeit Farbe zu verleihen. Permanente Haarfarben sind zudem resistent gegen das Waschen mit Shampoo. Sie machen 70–80 % des Marktes für Farbprodukte in der EU aus.
Sicherheit von Haarfärbemitteln in der EU
Eine beträchtliche Menge an wissenschaftlichen Untersuchungen untermauert die Sicherheit von Haarfarben, die in der EU vermarktet und verkauft werden. Die EU-Kosmetikverordnung verlangt, dass Haarfärbemittel sicher in der Anwendung sind, und alle Produkte müssen strengen Sicherheitsbewertungen unterzogen werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die Bewertung von Haarfärbeprodukten wird von einem fachlich qualifizierten Sicherheitsbewerter auf der Grundlage der folgenden Faktoren durchgeführt:
- Fertiges Produkt
- Alle für die Herstellung des Produkts verwendeten Inhaltsstoffe (unabhängig von ihrer Herkunft)
- Anweisungen zur Verwendung des Produkts
- Häufigkeit der Anwendung
- Warnhinweise und Indikationen
- Zielgruppe der Verbraucher
Die Nichteinhaltung der von der EU-Kommission festgelegten Sicherheitsnormen kann rechtliche Folgen haben. Um Haarfärbeprodukte in der EU erfolgreich zu verkaufen und zu vermarkten, müssen Hersteller und Markenbesitzer die europäischen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Konsultieren Sie einen Experten für Regulierung wie Freyr, um die regulatorischen Anforderungen an Kosmetika für Haarfärbeprodukte auf dem EU-Markt zu entschlüsseln. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie konform.
