Risikobewertung chemischer Substanzen in Kanada
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Die Risikobewertung chemischer Stoffe in Kanada erfolgt im Zuständigkeitsbereich des kanadischen Gesundheitsministeriums und des Umweltministeriums. Die von chemischen Stoffen ausgehenden Risiken werden anhand wissenschaftlicher Bewertungen oder Risikobewertungen ermittelt, die gemäß dem kanadischen Umweltschutzgesetz von 1999 (CEPA 1999) durchgeführt werden. Dabei wird ermittelt, ob Risiken sich aus der Beschaffenheit des Stoffes oder aus dem Ausmaß der Exposition der kanadischen Bevölkerung oder der Umwelt gegenüber diesem Stoff ergeben. Außerdem wird ermittelt, ob eine Risikomanagementmaßnahme erforderlich ist oder nicht.

Gemäß § 64 – Teil 5 des CEPA 1999 gilt jeder Stoff, der in einer bestimmten Menge oder Konzentration in die Umwelt gelangt oder gelangen könnte, unter den folgenden Bedingungen als giftig:

  • Die Stoffe haben bzw. können unmittelbare bzw. langfristige schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder die Umwelt haben.
  • Die Stoffe stellen eine Gefahr für die Umwelt dar, von der das Leben abhängt, bzw. können eine solche Gefahr darstellen.
  • Die Stoffe stellen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Menschen dar bzw. können eine solche Gefahr darstellen.

Wird bestätigt, dass ein Stoff toxisch ist oder toxisch werden kann, wird eine Risikobewertung durchgeführt, um die ermittelten Risiken zu vermeiden oder zu begrenzen.

Risikobewertung für bereits existierende Stoffe

Die Erhebung der Informationen zu jedem Stoff bzw. jeder Stoffgruppe ist der erste Schritt im Risikobewertungsprozess. Die Informationen müssen die chemischen Eigenschaften, die hergestellte bzw. importierte Menge, die Konzentrationen in der Umwelt sowie die Art der Exposition umfassen. Die Einbindung von Experten und Interessengruppen ist während des gesamten Prozesses von entscheidender Bedeutung. Die Bewertungsberichte müssen einer externen Begutachtung und/oder Konsultation unter Einbeziehung von Experten unterzogen werden, und die Entwürfe der Screening-Bewertungen unterliegen einer 60-tägigen öffentlichen Stellungnahmefrist. Zwar werden alle Stellungnahmen berücksichtigt, doch die Schlussfolgerungen der Screening-Bewertungen werden von Health Canada und Environment & Climate Change Canada vorgelegt.

Risikobewertung für neue Stoffe

Alle neuen Stoffe müssen vor ihrer Herstellung bzw. Einfuhr nach Kanada einer Risikobewertung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit unterzogen werden. Das Verfahren beginnt mit einer Anmeldung des Stoffes vor der Herstellung bzw. Einfuhr. Das bedeutet: Jede Person, die beabsichtigt, einen neuen Stoff nach Kanada einzuführen oder dort herzustellen, muss Unterlagen einreichen, die alle in den „New Substances Notification Regulations“ vorgeschriebenen Informationen enthalten. Im Allgemeinen werden die Risikobewertungen für neue und bereits existierende Stoffe auf ähnliche Weise durchgeführt.

Kurz gesagt: Risikomanagement ist eine weltweite regulatorische Anforderung. Daher müssen Unternehmen Risiken mindern und ein Höchstmaß an Sicherheit und Wirksamkeit gewährleisten. Wenn Sie auf der Suche nach einem konformen und effektiven Risikomanagementsystem sind, wenden Sie sich unterreach an ein lokales Expertenteam aus Regulierungsberatern

Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie regelkonform.

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