Wie Sie vielleicht wissen, ist Südkorea einer der weltweit führenden Märkte für Kosmetikprodukte. Die Auswirkungen von COVID-19 haben jedoch zu verschiedenen Veränderungen in der regionalen Kosmetikbranche geführt. Eine der wichtigsten Veränderungen ist die veränderte Wahrnehmung der Produktsicherheit seitens der Verbraucher. Aus diesem Grund wird erwartet, dass Trends wie „Clean Beauty“ in Südkorea an Bedeutung gewinnen werden. Darüber hinaus ist ein weiterer wachsender Trend der vermehrte Einsatz von Handdesinfektionsmitteln und Desinfektionsprodukten. Angesichts dieser Entwicklungen scheinen sich in Südkorea zahlreiche Chancen für Kosmetikhersteller zu bieten.
Bevor Hersteller jedoch in den südkoreanischen Kosmetikmarkt eintreten, müssen sie sich über die für Kosmetikprodukte je nach Kategorie geltenden Zulassungsverfahren im Klaren sein. Nach Angaben des Ministeriums für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) gibt es in Südkorea zwei Kategorien von Kosmetikprodukten: allgemeine Kosmetika und funktionelle Kosmetika. Werfen wir einen Blick auf die Zulassungsverfahren für beide Kategorien, um die Einhaltung der Marktvorschriften sicherzustellen.
Allgemeine Kosmetika
Hersteller/Importeure, die mit allgemeinen Kosmetika auf den südkoreanischen Markt eintreten möchten, sind nicht verpflichtet, ihre Produkte in diesem Land registrieren zu lassen. Sie müssen jedoch die Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen erfüllen.
Funktionelle Kosmetika
Vor der Herstellung bzw. dem Import von funktionellen Kosmetika in Südkorea müssen Hersteller bzw. Importeure ein komplexes Registrierungsverfahren durchlaufen, um ein Genehmigungsschreiben vom MFDS zu erhalten. Darüber hinaus müssen Importeure nach der Registrierung beim MFDS auch eine Genehmigung der Korean Pharmaceutical Traders Association (KPTA) einholen. Um eine Zulassung für funktionelle Kosmetika vom MFDS zu erhalten, müssen sich Hersteller bei der Behörde als „Inhaber einer Marktzulassung (MAH)“ registrieren lassen. Das „ MAH “ ist für verschiedene regulatorische Aufgaben zuständig, darunter Produktregistrierung, Qualität, Sicherheit, Kennzeichnung, Werbung, Qualitätskontrolle, Werbeaussagen, Zollabfertigung usw.
Anmeldeverfahren:
- Um das Genehmigungsschreiben zu erhalten, muss die „ MAH “ alle erforderlichen Unterlagen beim MFDS einreichen.
- Sobald das Genehmigungsschreiben vorliegt, muss die „ MAH “ dieses zusammen mit den für die Erteilung der Einfuhrgenehmigung erforderlichen Unterlagen bei der KTPA einreichen.
- Sobald die KTPA die Einfuhrgenehmigung erteilt hat, sollte diese zusammen mit dem Konnossement, der Rechnung und der Packliste bei der Zollbehörde eingereicht werden.
- Die Behörde für die Überwachung von Lebensmitteln und Arzneimitteln ( MAH ) muss von den Labors die Genehmigung für Probenuntersuchungen einholen.
- Die koreanische Kennzeichnung muss auf den Kosmetikprodukten angebracht sein
- Die Produkte sind dann bereit für den Verkauf an die Verbraucher in Südkorea
Da Sicherheit ein entscheidender Faktor für den Einstieg in den südkoreanischen Kosmetikmarkt ist, müssen Hersteller ihre Produkte sorgfältig klassifizieren und ihre Position hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften definieren. Daher ist es für sie unerlässlich, die Vorschriften zu verstehen und sich daran anzupassen. In solchen Fällen wird dringend empfohlen, einen regionalen Experten für regulatorische Fragen zu konsultieren. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Halten Sie die Vorschriften ein.
