Türkei REACH Regulatorische Konformität

Freyr bietet fachkundige Beratung und Unterstützung für die Türkei REACH Regulatorische Konformität. Unsere Dienstleistungen umfassen die KKDIK-Konformitätsstrategie, Dossiererstellung, Datenmanagement, toxikologische Bewertungen und SDS-Erstellung.

Türkei REACH Regulatorische Konformität – Überblick

Viele Länder wie die Türkei haben komplexe regulatorische Prozesse für Chemikalien in Verbraucherprodukten. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel in der Türkei ist für die Regulierung chemischer Produkte zuständig.

Die Türkei REACH-Verordnung ähnelt der REACH-Verordnung der Europäischen Union (EU) hinsichtlich ihrer Bestimmungen. „KKDIK“ ist die Abkürzung für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“ auf Türkisch.

Chemiehersteller und die zugehörige Lieferkette müssen die KKDIK-Registrierungsanforderungen erfüllen, um ihre Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Regulatorische Maßnahmen sollten gemäß den jeweiligen Fristen ergriffen werden.

Die KKDIK-Registrierung, oder die Türkei REACH-Registrierung, hat die folgenden Vorschriften ersetzt:

  • Die Verordnung über die Bestandsaufnahme und Kontrolle von Chemikalien.
  • Verordnung über Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
  • Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische.

Regulatorische Verpflichtungen

  • Vorregistrierung (Pre-SIEF) beim türkischen Umweltministerium (MoEU): Frist war der 31. Dezember 2020.
  • KKDIK-Registrierung beim türkischen Umweltministerium (MoEU) über das Chemikalien-Registrierungssystem (CRS) des Ministeriums, ein Online-Systemtool: Frist war der 31. Dezember 2023.
  • C&L-Bestandsmeldung.
  • Erstellung und Verteilung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).

Ausnahmen

  • Radioaktive Stoffe und Gemische
  • Stoffe, die als solche, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis der Zollaufsicht unterliegen, sofern sie keiner Behandlung oder Verarbeitung unterzogen werden und sich in einem Zolllager, einer Freizone oder einem Freilager zum Zweck der Wiederausfuhr oder des Transits befinden.
  • Nicht-isolierte Zwischenprodukte
  • Beförderung gefährlicher Stoffe und Gemische auf der Schiene, der Straße, den Binnenwasserstraßen, auf See oder in der Luft
  • Abfälle.
  • Stoffe und Gemische, die für Verteidigungszwecke hergestellt oder importiert werden
  • Arzneimittel für den menschlichen oder tierärztlichen Gebrauch
  • Lebensmittel
  • Futtermittel.
  • Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten (diese Stoffe gelten als bereits als Biozidprodukte registriert, und ihre Wirkstoffe fallen unter die Biozidprodukte-Verordnung (BPR)).
  • Wirkstoffe zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln (PSM), da sie als registriert gelten.

Relevante KKDIK-Anhänge

Anhang IAllgemeine Bestimmungen zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten.
Anhang IIAnforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).
Anhang IVAusnahmen von der Registrierungspflicht gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a).
Anhang VAusnahmen von der Registrierungspflicht gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe b).
Anhang XIIIKriterien zur Identifizierung von PBT-Stoffen und vPvB-Stoffen.
Anhang XIVListe der zulassungspflichtigen Stoffe.
Anhang XVIIBeschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.

Türkei REACH Regulatorische Konformität - Fachkenntnisse

  • KKDIK-Regulierungskonformität und -Strategie.
  • Beratung zum lieferkettenbezogenen KKDIK-Konformitätsansatz.
  • Dossiererstellung und Einreichung über das Registrierungstool für Chemikalien.
  • Datenmanagement und Datenlückenanalyse.
  • Durchführung toxikologischer Bewertungen.
  • Erstellung von Expositionsszenarien.
  • Späte Vorregistrierungsaktivität.
  • Erstellung und Verwaltung von SDS gemäß KKDIK Anhang II und der SEA (türkische CLP) Verordnung.