Argentinien hat die technische MERCOSUR-Verordnung GMC Resolution Nr. 14/23 durch die Gemeinsame Resolution Nr. 5/2026 übernommen, die die Verwendung von Stärken und modifizierten Stärken als optionale Zutaten in bestimmten Käsesorten mit sehr hohem Feuchtigkeitsgehalt erlaubt. Die Verordnung gilt für wärmebehandelte Käsesorten mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 55 g/100 g oder mehr, die die Form ihres Behälters oder ihrer Verpackung annehmen. Hersteller dürfen Stärken und modifizierte Stärken in einer Höchstmenge von 1 % des Endprodukts nach Masse verwenden. Diese Änderung gleicht die argentinischen Lebensmittelvorschriften an die harmonisierten MERCOSUR-Anforderungen an, aktualisiert den argentinischen Lebensmittelkodex, um Fortschritte in der Käseherstellungstechnologie widerzuspiegeln, und unterstützt die regulatorische Harmonisierung und den Handel zwischen den MERCOSUR-Mitgliedsländern. Infolgedessen verfügen Käsehersteller in Argentinien nun über größere Flexibilität bei der Rezeptur, während gleichzeitig die Einhaltung der festgelegten Feuchtigkeits- und Verarbeitungsstandards gewährleistet ist.

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