Am 15. Mai 2026 gab die argentinische nationale Behörde für Arzneimittel, Lebensmittel und Medizinprodukte (ANMAT) die Aufnahme der MERCOSUR GMC Resolution Nr. 27/25 in den nationalen Rechtsrahmen Argentiniens durch die Bestimmung Nr. 2820/26 bekannt. Die Maßnahme aktualisiert die technische Vorschrift für Stofflisten, die für Körperpflegeprodukte, Kosmetika und Parfüms gelten, und ersetzt sowie ändert Bestimmungen, die zuvor unter ANMAT-Bestimmung Nr. 6433/2015 aufgenommen wurden. Die Überarbeitung ist Teil der laufenden Bemühungen der Member States des Gemeinsamen Marktes des Südens (MERCOSUR), die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für kosmetische und Körperpflegeprodukte in der gesamten Region zu harmonisieren. Gemäß der aktualisierten Verordnung wurden zwei Substanzen – Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid und N,N-Dimethyl-p-toluidin – in die Liste der Inhaltsstoffe aufgenommen, deren Verwendung bei der Herstellung von Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Parfüms, die in Argentinien vermarktet werden, verboten ist. Die Änderung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken, indem sichergestellt wird, dass die auf dem Markt bereitgestellten Produkte den aktualisierten Sicherheitsstandards entsprechen. Um die Einhaltung zu erleichtern, sieht die Verordnung eine Übergangsfrist von 60 Tagen vor, die es Herstellern, Importeuren und anderen verantwortlichen Parteien ermöglicht, Produktformulierungen zu ändern, Registrierungsinformationen zu aktualisieren und alle notwendigen regulatorischen Anpassungen vorzunehmen, bevor die neuen Anforderungen vollständig anwendbar werden.
Verbrauchernachrichten Region