Am 5. Juni 2026 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht, die vor ihrer allgemeinen Anwendung am 12. August 2026 wichtige Klarheit schaffen. Die Leitlinien bestätigen, dass Markeninhaber, die das Verpackungsdesign kontrollieren, in der Regel als Hersteller behandelt werden und die Hauptverantwortung für Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften tragen, während die Hersteller weiterhin für die EPR-Verpflichtungen verantwortlich sind. Eine wesentliche Marktauswirkung ist das bestätigte PFAS-Verbot für Lebensmittelkontaktverpackungen, mit strengen Grenzwerten von 25 ppb für einzelne PFAS, 250 ppb für Gesamt-PFAS und 50 ppm einschließlich polymerer PFAS. Die Verordnung bekräftigt außerdem, dass alle Verpackungen ab August 2026 recycelbar sein müssen, wobei strengere Anforderungen an das Design für die Recyclingfähigkeit und die großtechnische Recyclingfähigkeit ab 2030 und 2035 schrittweise eingeführt werden. Diese Klarstellungen erhöhen den Konformitätsdruck für die Sektoren Verpackung, Lebensmittel, Einzelhandel und Konsumgüter, insbesondere hinsichtlich Materialauswahl, Verantwortlichkeit in der Lieferkette und Dokumentation des Recyclinganteils.

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Europäische Kommission (EC); Neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR); PFAS-Verbot; Lebensmittelverpackungsmaterial