Am 17. Juni 2026 veröffentlichte das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) Details zu vier Genehmigungen zur kommerziellen Evaluierung, die gemäß Abschnitt 58 des Industrial Chemicals Act 2019 erteilt wurden. Diese Genehmigungen erlauben Unternehmen, Industriechemikalien zu kommerziellen Evaluierungszwecken zu importieren oder herzustellen, bevor sie breiter kommerziell eingeführt werden. Die zugelassenen Chemikalien umfassen: 1) Pyrolisierte Kunststoffabfälle, C5-55-Fraktion (AUTH30) zur Verwendung als Ausgangsstoff für chemisches und thermisches Cracken, gültig vom 9. Oktober 2024 bis 8. Oktober 2028; 2) Pyrolisierte Reifenabfälle, C5-70-Ölfraktion (AUTH31), ebenfalls als Ausgangsstoff für chemisches und thermisches Cracken für denselben Zeitraum zugelassen; 3) Biheteromonocycle, 1,1'-dimethyl-, chlorid (1:2) (AUTH32), zugelassen zur Verwendung als Elektrolyt für industrielle Anwendungen vom 26. Februar 2025 bis 30. Juni 2026; und 4) Hexandisäurepolymer mit 1,4-Butandiol, 1,6-Hexandiol, α-Hydro-ω-hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-ethandiyl)] und 1,1′-Methylenbis[4-isocyanatobenzol] (AUTH33), zugelassen zur Verwendung als Bestandteil von Industriehaftmitteln vom 24. Februar 2026 bis 24. Februar 2028. Die Veröffentlichung erhöht die Transparenz hinsichtlich der Chemikalien, die im Rahmen des australischen Regelwerks für Industriechemikalien zur kommerziellen Evaluierung zugelassen sind.
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