Am 11. Juni 2026 veröffentlichte die Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA), Brasilien, die Resolution des Kollegialgremiums Nr. 1.030, mit der der Anhang zur RDC Nr. 529/2021 geändert wird. Die Resolution übernimmt die MERCOSUR/GMC-Resolution Nr. 07/25 und aktualisiert damit die Liste der in Körperpflegeprodukten, Kosmetika und Parfüms verbotenen Substanzen. Die Aktualisierung fügt der Verbotsliste mehrere Borverbindungen (einschließlich Borsäure, Borate und deren Derivate), bestimmte Polyurethane, Ketoconazol, Methylenchlorid, Butylphenyl Methylpropional und Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexen Carboxaldehyd hinzu. Sie führt auch Änderungen und Ausschlüsse anderer Substanzen wie Benzoylperoxid, Methyleugenol, Hydrochinon und Azelainsäure ein. Hersteller haben eine Übergangsfrist von 12 Monaten, um bestehende Produkte anzupassen, wobei für Produkte, die Butylphenyl Methylpropional und Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexen Carboxaldehyd enthalten, eine verlängerte Frist von 18 Monaten gilt. Diese Resolution zielt darauf ab, die Verbrauchersicherheit zu stärken, indem die brasilianischen Vorschriften mit den aktualisierten Mercosur-technischen Standards für verbotene Substanzen in Kosmetikprodukten in Einklang gebracht werden. Nichteinhaltung kann zu sanitären Verstößen nach brasilianischem Recht führen.