Brasilianische Gesundheitsbehörde (ANVISA) hat die öffentliche Konsultation Nr. 1400/2026 eingeleitet, die Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften vorschlägt. Der Vorschlag sieht quantitative Zutatenangaben vor, wenn Zutaten auf dem Etikett hervorgehoben werden, und führt neue Kennzeichnungsanforderungen für bestrahlte Lebensmittel ein. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bis zum 19. Oktober 2026 angenommen. 1. Quantitative Zutatenangabe (QUID): Obligatorisch, wenn eine Zutat durch Worte, Bilder oder Grafiken hervorgehoben wird oder wenn dies durch spezifische Lebensmittelstandards vorgeschrieben ist. Die Menge der Zutat muss als Prozentsatz auf Basis der bei der Herstellung zugefügten Mindestmenge ausgedrückt werden. Werte ≥ 10 % müssen auf ganze Zahlen gerundet werden; Werte < 10 % müssen mit einer Dezimalstelle angegeben werden. Die Angabe muss in der Nähe des Hinweises auf die hervorgehobene Zutat erscheinen. 2. Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel: Mit Bestrahlung behandelte Lebensmittel müssen auf der Hauptanzeigefläche in der Nähe des Produktnamens einen entsprechenden Hinweis enthalten. Der Hinweis muss in einer Schriftgröße von mindestens einem Drittel des größten Textes auf dem Etikett und von mindestens 6 Punkt verfasst sein. Das internationale Bestrahlungssymbol (Radura) darf verwendet werden, kann jedoch den obligatorischen Hinweis nicht ersetzen. Bestrahlte Zutaten, die in anderen Lebensmitteln verwendet werden, müssen im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Bei aus bestrahlten Rohstoffen hergestellten Einzeltage-Produkten muss die Bestrahlungsbehandlung ebenfalls angegeben werden.

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Brasilien, neue Lebensmittelkennzeichnungsregeln, Zutatenangabe, bestrahlte Lebensmittel