Am 29. Mai 2026 veröffentlichte die Nationale Arzneimittelbehörde (NMPA) die Bekanntmachung Nr. 51, in der die Aufnahme von acht Prüfmethoden in die „Technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Kosmetika (Ausgabe 2015)“ bekannt gegeben wurde. Das Paket ergänzt vier neue Methoden – insbesondere die „Prüfmethoden für dreiwertiges und sechswertiges Chrom in Kosmetika“ – und überarbeitet vier bestehende Methoden wie den bakteriellen Reversions-/Mutationstest und In-vitro-Tests auf chromosomale Aberrationen bei Säugetieren. Die neuen und aktualisierten Methoden umfassen Rohstoffinspektionen (einschließlich Laurylargininethylesterhydrochlorid und 11 weiterer Substanzen), Langzeitstudien am Menschen, 90-Tage-Tests zur oralen und transdermalen Toxizität sowie spezifische Chromspeziationsanalysen. Diese Methoden ersetzen oder ergänzen entsprechende Kapitel in den Technischen Spezifikationen von 2015 und zielen darauf ab, die Nachweis- und Sicherheitsbewertungspraktiken in den Registrierungs- und Anmeldeprozessen zu standardisieren. Die Umsetzung ist für den 1. März 2027 geplant, und die NMPA ermutigt die Interessengruppen, die Methoden bereits vor diesem Datum für Inspektionen zu übernehmen. Anhänge in der Bekanntmachung listen jede Methode und eine Übersichtstabelle der acht Projekte auf. Die Bekanntmachung gleicht die regulatorischen Tests mit aktualisierten wissenschaftlichen Ansätzen ab und präzisiert die Erwartungen an Hersteller, Prüflabore und Registranten.
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