Die Codex Alimentarius Commission (CAC49) hat auf der Grundlage wissenschaftlicher Beratung durch FAO und WHO aktualisierte Leitlinien zur Kennzeichnung von Allergenen als Vorsichtsmaßnahme (PAL) verabschiedet. Die Leitlinien zielen darauf ab, einen einheitlichen, risikobasierten Ansatz für die Verwendung von vorsorglichen Allergenhinweisen wie „kann enthalten“ zu etablieren, und werden in den Allgemeinen Standard für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel (CXS 1-1985) aufgenommen. Die Leitlinien stellen klar, dass eine vorsorgliche Allergenkennzeichnung nur dann verwendet werden sollte, wenn das unbeabsichtigte Vorkommen eines Allergens durch Kreuzkontamination nicht durch geeignete Maßnahmen im Allergenmanagement verhindert werden kann und eine Risikobewertung ein Restrisiko zeigt. Sie führen zudem die Verwendung von Referenzdosen und Schwellenwerten ein, um eine konsistente Entscheidungsfindung bei der Anwendung der vorsorglichen Allergenkennzeichnung zu unterstützen. Es wird erwartet, dass die aktualisierte Leitlinie die Einheitlichkeit bei der Allergenkennzeichnung verbessert, den Verbraucherschutz stärkt, den internationalen Handel erleichtert und Länder bei der Entwicklung oder Aktualisierung nationaler Anforderungen an die Allergenkennzeichnung unterstützt. Der überarbeitete Text muss noch in der aktualisierten konsolidierten Version von CXS 1-1985 veröffentlicht werden.
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