Die mexikanische Bundeskommission zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken (COFEPRIS) hat einen nicht-regulatorischen Leitfaden veröffentlicht, der Hersteller und Händler dabei unterstützen soll, Nahrungsergänzungsmittel korrekt einzustufen. Der Leitfaden legt einen vierteiligen Bewertungsrahmen auf der Grundlage des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und der dazugehörigen Vorschriften fest. Er schreibt vor, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Kräutern, Extrakten oder traditionellen Lebensmitteln bestehen, frei von pharmakologischen Inhaltsstoffen sein und keine therapeutischen oder vorbeugenden Aussagen treffen dürfen. Zudem müssen sie die Vorschriften für Zusatzstoffe und Pflanzenbestandteile einhalten sowie ausschließlich zugelassene orale Darreichungsformen wie Kapseln, Tabletten oder Pulver verwenden, während Süßwarenformen wie Gummibärchen oder Bonbons ausdrücklich verboten sind. Produkte müssen alle vier Abschnitte des Klassifizierungsformulars erfolgreich durchlaufen; jede Antwort mit „Nein“ oder „unzureichende Informationen“ führt zum automatischen Ausschluss des Produkts. Dies ist ein entscheidender Punkt für Unternehmen, da Nahrungsergänzungsmittel zwar nicht dieselbe Zulassung wie Arzneimittel erfordern, bei gesundheitsbezogenen Angaben oder verbotenen Inhaltsstoffen jedoch mit strengen Strafen rechnen müssen.

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