Die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) hat den Normentwurf DEAS 29-2:2026 – Wasserbasierte aromatisierte Getränke: Energy-Drinks veröffentlicht und darin harmonisierte Anforderungen für Energy-Drinks in den Partnerstaaten wie Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda eingeführt. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit legt der Normentwurf strenge physiologische Grenzwerte für Wirkstoffe pro 100 ml fest: Taurin: maximal 400,0 mg. Glucuronolacton: maximal 240,0 mg. Inositol: maximal 20,0 mg. Koffein: Der Entwurf schreibt vor, dass der Koffeingehalt strikt im Bereich von 200–320 mg/l (Milligramm pro Liter) liegen muss. Neue Kennzeichnungsanforderungen: Ein obligatorischer Warnhinweis, dass das Produkt für Kinder, schwangere oder stillende Frauen sowie koffeinempfindliche Personen nicht empfohlen wird; eine empfohlene tägliche Verzehrmenge von maximal 500 ml pro Tag oder ein entsprechender Hinweis zur Koffeinaufnahme, der im Einklang mit der 400-mg-Koffein-RDA steht. Kohlensäurehaltige Produkte müssen den Begriff „kohlensäurehaltig“ deutlich in der Nähe des Produktnamens anzeigen. Der Entwurf liegt derzeit zur regionalen Prüfung und Konsultation der Interessengruppen vor, bevor er von den EAC-Mitgliedstaaten endgültig verabschiedet wird.