Die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) hat den Entwurf der ostafrikanischen Norm DEAS 1341:2026 veröffentlicht, in dem Spezifikationen für getrockneten Knoblauch (Allium sativum L.) für den menschlichen Verzehr festgelegt werden.
Der Normenentwurf wurde vom Technischen Ausschuss EASC/TC 006 für Gewürze, Würzmittel und Küchenkräuter erarbeitet, um die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für getrocknete Knoblauchprodukte, die innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft gehandelt werden, zu harmonisieren.
Die vorgeschlagene Norm gilt für getrockneten Knoblauch in verschiedenen Formen, darunter:
– Scheiben;
– Flocken;
– Körner; und
– Pulver.
Zu den wichtigsten Qualitäts- und Zusammensetzungsanforderungen gehören:
Feuchtigkeitsgehalt: maximal 8 %;
Gesamtasche: maximal 5,5 %;
Säureunlösliche Asche: maximal 0,5 %;
Flüchtige organische Schwefelverbindungen: mindestens 0,3 %;
Kaltwasserlöslicher Extrakt: 70–90 %;
Fremdstoffe: maximal 0,5 %.
Der Entwurf legt zudem allgemeine Qualitätsanforderungen fest, wonach getrockneter Knoblauch:
eine charakteristische weiße bis hellcremefarbene Färbung aufweisen muss;
frei von Fremdgerüchen und Fehlaromen sein muss;
praktisch frei von verkohlten oder verbrannten Partikeln sein muss;
frei von lebenden Insekten und Verunreinigungen durch Nagetiere sein muss.
Weitere Bestimmungen betreffen:
Verpackungsvorschriften unter Verwendung von lebensmittelechten Behältern;
Obligatorische Kennzeichnungsangaben;
Probenahmeverfahren;
Verfahren zur sensorischen Bewertung; sowie
Einhaltung der Codex-Grenzwerte für Pestizidrückstände, Schwermetalle und Aflatoxine.
Zu den wichtigsten Grenzwerten für Kontaminanten gehören:
Aflatoxine insgesamt: höchstens 10 μg/kg;
Aflatoxin B1: höchstens 5 μg/kg.
Der Normenentwurf soll zu einheitlichen Handelsanforderungen beitragen und die einheitliche Produktqualität in allen EAC member states verbessern.