Ein neuer Standard hat Hygiene-, mikrobiologische, Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen für essbares Säurekasein, essbares Labkasein und essbare Kaseinate festgelegt. Produkte müssen unter hygienischen Bedingungen, im Einklang mit den geltenden Lebensmittelhygienevorschriften, hergestellt, verpackt, gelagert und vertrieben werden.
Der Standard legt strenge mikrobiologische Grenzwerte fest, einschließlich der Abwesenheit von Salmonella spp. in 25 g (n=5, c=0) und einer Nulltoleranz für E. coli und koagulasepositive Staphylococcus aureus (n=5, c=2, m=0, M=0). Für Hefen und Schimmelpilze dürfen die Werte 100 KBE/g (m) nicht überschreiten, mit einem Höchstwert von 1.000 KBE/g (M).
Darüber hinaus müssen essbare Kaseinprodukte in versiegelten lebensmittelechten Verpackungsmaterialien verpackt werden, um eine Kontamination während Lagerung und Transport zu verhindern. Die Verordnung führt auch obligatorische Kennzeichnungsanforderungen ein, einschließlich der Produktbezeichnung (essbares Säurekasein, essbares Labkasein oder essbares Kaseinat), der Milchquelle (z. B. Kuh oder Büffel), Herstellerangaben, Zutatenliste, des verwendeten Gerinnungsmittels, der Chargennummer, der Herstellungs- und Verfallsdaten, der Lagerbedingungen, der Gebrauchsanweisung, des Herkunftslandes und weiterer Rückverfolgbarkeitsinformationen. Diese Maßnahmen sollen die Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Verbrauchertransparenz im Bereich der essbaren Kaseine stärken.