Ein Entwurf des ostafrikanischen Standards hat Anforderungen für Ziegenkäse festgelegt, der für den menschlichen Verzehr oder die weitere Verarbeitung bestimmt ist, und deckt dabei Zusammensetzung, Kontaminanten, mikrobiologische Sicherheit, Verpackung und Kennzeichnung ab. Der Standard verlangt, dass Ziegenkäse unter hygienischen Bedingungen gemäß anerkannten Lebensmittelhygienekodizes hergestellt, verpackt, gelagert und vertrieben wird.

Spezifische mikrobiologische Kriterien umfassen die Abwesenheit von Salmonella spp. und Listeria monocytogenes in 25 g (n=5, c=0), während E. coli und koagulasepositive Staphylococcus aureus 100 KBE/g (m) nicht überschreiten dürfen, mit einem Höchstwert von 1.000 KBE/g (M). Der Standard legt außerdem einen Höchstwert für Aflatoxin M1 von 0,5 µg/kg fest, geprüft gemäß ISO 14501.

Darüber hinaus muss Ziegenkäse die Codex-Grenzwerte für Pestizidrückstände und Tierarzneimittelrückstände einhalten und darf nur unter CXS 192 zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwenden. Produkte müssen in versiegelten Materialien in Lebensmittelqualität verpackt werden, um eine Kontamination während Lagerung und Transport zu verhindern.

Obligatorische Kennzeichnungsanforderungen umfassen den Produktnamen „Ziegenkäse“, Käsesorte, Herstellerangaben, Zutatenliste, verwendetes Koagulationsenzym, Chargennummer, Herstellungs- und Verfallsdaten, Lagerbedingungen und Herkunftsland, wodurch die Produktrückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation verbessert werden.

Tags zu Verbraucher-News
Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda, Mikrobiologische, Verpackungs-, Kennzeichnungsanforderungen, Ziegenkäse-Standard.