Die EU verabschiedet die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU) 2025/40, die die Richtlinie 94/62/EG durch einen harmonisierten Rechtsrahmen ersetzt, der alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen abdeckt. Die Verordnung führt Abfallreduzierungsziele von 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 ein, schreibt bis 2030 recycelbare Verpackungen vor, legt Wiederverwendungsziele für Transport-, E-Commerce und Getränkeverpackungen fest, begrenzt den Leerraum in Verpackungen auf 50 %, schreibt Pfand- und Rückgabesysteme für Getränkebehälter vor, beschränkt PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab August 2026, verschärft die Anforderungen an den Recyclinganteil, die Kompostierbarkeit, die Kennzeichnung und die erweiterte Herstellerverantwortung und unterstützt die Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Einhaltung der Vorschriften in allen Member States.
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