Die Europäische Kommission hat die Unionsliste der zugelassenen Novel Food gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 geändert und die zugelassenen Verwendungszwecke von Galacto-Oligosacchariden (GOS) erweitert. Die Änderung genehmigt GOS in zusätzlichen Lebensmittelkategorien, darunter Getränkegrundlagen und -konzentrate, Schokolade und andere Süßwaren, Erfrischungsgetränke, Obst- und Gemüsesaftkonzentrate, Molkenpulver, Proteinerzeugnisse, Getränke auf Kaffeebasis, milchbasierte Getränke und Getränke auf Kakaoasis. Zur Verbesserung der regulatorischen Konsistenz sieht die Verordnung Folgendes vor: Angleichung der Beschreibungen von Lebensmittelkategorien an die Richtlinien 2001/112/EG (Fruchtsäfte) und 2001/113/EG (Fruchtaufstriche und Gelees). Ersetzung von „Milchgetränken“ durch „milchbasierte Getränke“ im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Zusammenlegung bestimmter Kategorien, einschließlich milchbasierter Desserts, gefrorener Milchdesserts, Riegel und Getreideprodukte. Angleichung der Kategorien von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder an die Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Nahrungsergänzungsmittel mit Ausnahme von Säuglingen und Kleinkindern: 0,450 kg Galacto-Oligosaccharide pro kg Nahrungsergänzungsmittel (45,0 %). Dies entspricht 5,4 g Galacto-Oligosacchariden pro Portionsgröße, bis zu maximal 3 Portionen pro Tag (maximal 16,2 g/Tag). Die Änderung unterteilt außerdem die bestehende Kategorie für Fruchtgetränke und Energy-Drinks zur besseren regulatorischen Klarheit in zwei separate Kategorien.

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EU, Novel Food, Galacto-Oligosaccharide (GOS), milchbasierte Desserts, gefrorene Milchdesserts, Riegel, Getreideprodukte, Nahrungsergänzungsmittel.