Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1427 erlassen, mit der enzymatisch erzeugtes Eimembranhydrolysat als Novel Food zugelassen und in die Unionsliste der zugelassenen Novel Foods gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen wird. Die Verordnung tritt am 23. Juli 2026 in Kraft. Das Novel Food ist zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der Richtlinie 2002/46/EG bestimmt, die sich an die erwachsene Allgemeinbevölkerung richten, ausgenommen schwangere und stillende Frauen sowie Personen unter 18 Jahren. Die maximale tägliche Aufnahme ist auf 500 mg/Tag festgesetzt. Produkte, die das Novel Food enthalten, müssen als „Eimembranhydrolysat“ gekennzeichnet sein und den Hinweis enthalten, dass das Nahrungsergänzungsmittel nicht von Personen unter 18 Jahren, schwangeren Frauen oder stillenden Frauen verzehrt werden sollte. Da die Zutat aus Eiern gewonnen wird, gelten die Allergenkennzeichnungsanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Zulassung basiert auf proprietären wissenschaftlichen Daten, die von Eggnovo SL eingereicht wurden, dem ein Datenschutz von fünf Jahren gewährt wurde. Folglich darf nur dieses Unternehmen das Novel Food bis zum 23. Juli 2031 auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, es sei denn, ein nachfolgender Antragsteller erhält eine Zulassung auf der Grundlage unabhängig generierter Daten.

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