Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1507 angenommen, mit der Rhizomucor-pusillus-Myzel als Novel Food zugelassen und in die Unionsliste der zugelassenen Novel Foods gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen wird. Die Verordnung tritt am 26. Juli 2026 in Kraft. Das durch Fermentation hergestellte und zu einem protein- und ballaststoffreichen Pulver verarbeitete Novel Food ist für die Verwendung in einer Reihe von Lebensmittelkategorien zugelassen, darunter Müsliriegel, Frühstückscerealien, Snacks auf Basis von Getreide, Obst und Gemüse, Milchersatzprodukte, Fladenbrote, Aufstriche auf Kakaobasis, Schokoladenwaren, Kekse und alkoholfreie Getränke. Die maximalen Verwendungsmengen liegen je nach Lebensmittelkategorie zwischen 10 g/100 g und 35 g/100 g. Das Novel Food ist zudem für die Verwendung in Mahlzeitenersatzprodukten zur Gewichtskontrolle (als Getränke) für Erwachsene mit einer Höchstaufnahmemenge von 40 g/Tag zugelassen, was maximal zwei Mahlzeitenersatzprodukten pro Tag entspricht. Für Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG ist das Novel Food für die allgemeine erwachsene Bevölkerung mit Ausnahme von schwangeren und stillenden Frauen bei einer maximalen täglichen Aufnahme von 6 g/Tag zugelassen. Produkte, die diesen Inhaltsstoff enthalten, müssen als „Rhizomucor-pusillus-Myzel“ gekennzeichnet werden. Nahrungsergänzungsmittel, die das Novel Food enthalten, müssen zudem den Hinweis tragen, dass sie von Personen unter 18 Jahren, schwangeren Frauen oder stillenden Frauen nicht verzehrt werden sollten. Die Zulassung stützt sich auf geschützte wissenschaftliche Daten, die von The Protein Brewery B.V. eingereicht wurden. Dem Unternehmen wurde dementsprechend ein fünfjähriger Datenschutz gewährt, der ihm bis zum 26. Juli 2031 ausschließliche Rechte zur Inverkehrbringung des Novel Foods auf dem EU-Markt einräumt, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung auf der Grundlage unabhängig generierter Daten.

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
EU, Rhizomucor-pusillus-Myzel, Novel Food, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel.