Auf der Seite „In Erwägung gezogene Beschränkungen“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) werden laufende Regulierungsmaßnahmen im REACH beschrieben, die darauf abzielen, gefährliche Chemikalien zu kontrollieren, die unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Im Rahmen von REACH können Beschränkungen von Member States, der Europäischen Kommission oder ECHA eingeleitet werden, ECHA Hinweise darauf vorliegen, dass bestimmte Stoffe ein unionsweites Risikomanagement erfordern. Der Prozess umfasst die Erstellung eines Beschränkungsdossiers gemäß Anhang XV, in dem Gefahren, Exposition, sozioökonomische Auswirkungen und mögliche Alternativen bewertet werden. Nach Einreichung des Dossiers bewerten die wissenschaftlichen Ausschüsse ECHAden Vorschlag und können öffentliche Konsultationen einleiten, in deren Rahmen Interessengruppen innerhalb festgelegter Fristen Daten und Stellungnahmen einreichen können. Diese Konsultationen sind entscheidend für die Transparenz und die Sammlung von Belegen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Auf der Seite werden außerdem Stoffe hervorgehoben, deren Beschränkung derzeit geprüft wird, wie beispielsweise bestimmte Chrom(VI)-oxide, -oxosäuren und -salze sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Jeder Fall folgt einem strukturierten Zeitplan für Rückmeldungen und Überprüfungen, wodurch sichergestellt wird, dass regulatorische Entscheidungen wissenschaftlich fundiert und inklusiv sind. Letztendlich werden bestätigte Beschränkungen in Anhang XVII der REACH aufgenommen, wo sie Grenzwerte oder Verbote für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter Stoffe in der gesamten EU festlegen, um chemische Risiken zu verringern und sicherere Alternativen zu fördern.

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA); EU REACH ; Europäische Kommission (EK); Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)