Am 4. Mai 2026 setzt die Europäische Chemikalienagentur die Bewertung eines umfassenden Beschränkungsvorschlags für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gemäß der EU REACH-Verordnung fort. Die Beschränkungsinitiative, die gemeinsam von Behörden aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden eingereicht wurde, zielt darauf ab, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS in der Europäischen Union zu beschränken. Die vorgeschlagene Beschränkung umfasst PFAS-Stoffe, die als Chemikalien definiert sind, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylenkohlenstoffatom enthalten, mit begrenzten strukturellen Ausnahmen. Laut ECHA sind PFAS sehr persistent, mobil und schwer aus der Umwelt zu entfernen, was zu einer weit verbreiteten Kontamination von Wasser, Boden und Ökosystemen führt. Bestimmte PFAS wurden auch als toxisch und bioakkumulierbar identifiziert, was Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt. Die Konsultation zum Beschränkungsdossier nach Anhang XV begann im März 2023, und der ECHA-Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) sowie der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) entwickeln derzeit ihre Stellungnahmen für verschiedene Sektoren, einschließlich Kosmetika, Textilien, Materialien mit Lebensmittelkontakt, Medizinprodukten, Elektronik, Transport, Bauprodukten und fluorierten Gasen. Eine Konsultation zum SEAC-Stellungnahmeentwurf wurde am 26. März 2026 eröffnet, wobei Kommentare bis zum 25. Mai 2026 angenommen werden.

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