Am 1. Juni 2026 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zu einem von Deutschland eingereichten Vorschlag zur Überarbeitung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Esbiothrin (CAS-Nr. 260359-57-7) gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Die Konsultation bleibt bis zum 31. Juli 2026 geöffnet, wodurch Interessengruppen Kommentare und wissenschaftliche Informationen zu den vorgeschlagenen Gefahrenklassifizierungen einreichen können. Deutschland hat vorgeschlagen, die aktuelle Einstufung von Esbiothrin zu verschärfen, indem die Substanz als Akute Toxizität Kategorie 3 (oral), Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (Verdacht auf Schädigung des ungeborenen Kindes), Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition Kategorie 1 (Nervensystem) und Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition Kategorie 2 (Haut) eingestuft wird, wobei die Einstufungen für akute Inhalationstoxizität und aquatische Gefahren beibehalten werden. Der Vorschlag umfasst auch deutlich höhere M-Faktoren für aquatische Gefahren und die Streichung von Esbiothrin aus einem bestehenden Gruppeneintrag für Allethrin-verwandte Stoffe in Anhang VI der CLP-Verordnung. Die Konsultation umfasst mehrere Gefahrenklassen, darunter akute Toxizität, Reproduktionstoxizität, Karzinogenität, Mutagenität, Hautsensibilisierung, spezifische Zielorgan-Toxizität, Aspirationsgefahr und Umweltgefahren. Die während der Konsultation erhaltenen Informationen werden vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA bewertet, bevor eine Stellungnahme angenommen und für die Aufnahme in Anhang VI der CLP-Verordnung in Betracht gezogen wird.

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