Am 1. Juni 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zu einem von Deutschland vorgelegten Vorschlag zur Überarbeitung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Esbiothrin (CAS-Nr. 260359-57-7) gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 31. Juli 2026, sodass Interessengruppen Stellungnahmen und wissenschaftliche Informationen zu den vorgeschlagenen Gefahrenklassifizierungen einreichen können. Deutschland hat vorgeschlagen, die derzeitige Einstufung von Esbiothrin zu verschärfen, indem der Stoff in die Kategorie 3 für akute Toxizität (oral), Reproduktionstoxizität der Kategorie 2 (Verdacht auf Schädigung des ungeborenen Kindes), spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition der Kategorie 1 (Nervensystem) und spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition der Kategorie 2 (Haut) einzustufen, wobei die Einstufungen für akute Inhalationstoxizität und Gefahren für die aquatische Umwelt beibehalten werden. Der Vorschlag umfasst zudem deutlich höhere M-Faktoren für die Gefahr für aquatische Organismen sowie die Streichung von Esbiothrin aus einem bestehenden Gruppeneintrag für Allethrin-verwandte Stoffe in Anhang VI der CLP . Die Konsultation erstreckt sich auf mehrere Gefahrenklassen, darunter akute Toxizität, Reproduktionstoxizität, Karzinogenität, Mutagenität, Hautsensibilisierung, spezifische Zielorgan-Toxizität, Aspirationsgefahr und Umweltgefahren. Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Informationen werden vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) ECHAausgewertet, bevor eine Stellungnahme verabschiedet und die Aufnahme in Anhang VI der CLP geprüft wird.

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