Am 30. Juni 2025 erinnerte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Unternehmen daran, dass ab dem 1. Juli 2026 alle Anträge auf Verlängerung der Zulassungen für biozide Wirkstoffe gemäß der Biozid-Verordnung (BPR) Zulassungsdaten enthalten müssen, die im IUCLID-Format (International Uniform Chemical Information Database) eingereicht werden. Diese Anforderung gilt für alle Zulassungsdaten, einschließlich der Informationen, die ursprünglich im Rahmen des Erstantrags auf Zulassung des Wirkstoffs eingereicht wurden. ECHA die Antragsteller ECHA , mit der Aufbereitung und Konvertierung bestehender Zulassungsdaten in das IUCLID-Format zu beginnen und sich mit dem IUCLID-Validierungsassistenten vertraut zu machen, der dabei hilft, fehlende oder falsch platzierte Informationen vor der Einreichung des Dossiers zu identifizieren. Die Agentur wies darauf hin, dass standardisierte IUCLID-Dossiers die Zugänglichkeit der Daten für chemische Risikobewertungen verbessern, den Ansatz „ein Wirkstoff, eine Bewertung“ unterstützen, die Datenanalyse erleichtern, den Einsatz alternativer Testmethoden fördern und die behördlichen Bewertungen straffen werden. Diese Änderung markiert das Ende einer bisherigen Praxis im Rahmen des Überprüfungsprogramms, die es Member States ermöglichte Member States für bestimmte biozide Wirkstoffe unstrukturierte, nicht im IUCLID-Format vorliegende Daten Member States akzeptieren. Durch die Forderung nach Dossiers im IUCLID-Format für Verlängerungsanträge ECHA , die Anforderungen an die Einreichung von Biozid-Daten stärker an diejenigen anzupassen, die im Rahmen anderer EU-Chemikalienvorschriften gelten, und die Effizienz sowie die Konsistenz des Zulassungsverfahrens für Wirkstoffe zu verbessern.

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