Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Leitliniendokument zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) herausgegeben, das im Vorfeld des Geltungsbeginns der Verordnung am 12. August 2026 Klarheit über wichtige Bestimmungen schafft. Der Leitfaden soll eine einheitliche Auslegung der neuen Verpackungsregeln in allen EU-Member States gewährleisten und Branchenbeteiligte bei den Vorbereitungen auf die Einhaltung der Vorschriften unterstützen. Das Dokument befasst sich mit einer Vielzahl von Themen, darunter Begriffsbestimmungen für Verpackungen, Hersteller, Produzenten und Importeure, Recyclingfähigkeit, Anforderungen an den Rezyklatanteil, kompostierbare Verpackungen, Verpackungsminimierung, Wiederverwendungsziele, Kennzeichnungspflichten, Pfandsysteme und Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate. Zu den wichtigsten Klarstellungen gehört, dass die Kommission bestätigte, dass alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Verpackungen recycelbar sein müssen, während detaillierte Anforderungen an das recyclinggerechte Design nach künftigen delegierten Rechtsakten gelten werden. Der Leitfaden erläutert auch, dass Lebensmittelkontaktverpackungen, die PFAS oberhalb bestimmter Grenzwerte enthalten, ab dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, wobei Produkte, die vor diesem Datum bereits in Verkehr gebracht wurden, weiterhin im Umlauf bleiben können. Darüber hinaus bietet der Leitfaden Auslegungen zu den Verpflichtungen für wiederverwendbare Verpackungen, Mindestanforderungen an Verpackungen, einer harmonisierten EU-Kennzeichnung sowie zur Flexibilität der Member States hinsichtlich kompostierbarer Verpackungen und Recyclingziele. Er verdeutlicht zudem das Verhältnis zwischen der PPWR und der Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere in Bezug auf Verpackungsverbote und Wiederverwendungsziele. Die Kommission betonte, dass dieses Dokument keine neuen rechtlichen Verpflichtungen begründet, sondern als Auslegungshilfe dient, um die wirksame Umsetzung der PPWR zu unterstützen. In den nächsten zwei bis drei Jahren werden zusätzliche Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte erwartet, um die technischen Anforderungen der Verordnung weiter zu definieren.

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