Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat eine endgültige Regel zur Änderung der Identitätsnorm für pasteurisierten Orangensaft erlassen. Die Regel senkt die Anforderung an den Mindestgehalt an löslicher Trockensubstanz von 10,5° Brix auf 10° Brix und erlaubt die Beigabe von bis zu 15 Volumenprozent Saft aus Citrus reticulata (Mandarine/Tangerine) oder Citrus reticulata-Hybriden zu pasteurisiertem Orangensaft. Die Änderung soll die Identitätsnorm modernisieren und spiegelt Industrieanträge wider, die im Rahmen von Bürgeranträgen vom US-amerikanischen Zitrussektor in Florida und Interessenvertretern der Saftindustrie eingereicht wurden. a) Der Mindestgehalt an löslicher Trockensubstanz wurde von 10,5° Brix auf 10° Brix gesenkt. b) Es können bis zu 15 Volumenprozent Saft aus Citrus reticulata oder Citrus reticulata-Hybriden beigemischt werden. c) Gilt für die FDA-Identitätsnorm für pasteurisierten Orangensaft.