Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) prüft den Antrag A1321 von Novozymes Australia Pty Ltd zur Änderung von Anhang 18 – Verarbeitungshilfsstoffe des australisch-neuseeländischen Lebensmittelstandards-Codes. Der Antrag zielt auf die Zulassung eines Enzyms (Acetolactatdecarboxylase, EC 4.1.1.5) ab, das von einem gentechnisch verändertem Stamm von Bacillus licheniformis produziert wird, welcher das Gen für die Acetolactatdecarboxylase aus Bacillus brevis exprimiert. Das Enzym ist für die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff in folgenden Bereichen vorgesehen: 1. Brauprozessen 2. Prozessen für andere Getränke auf Getreidebasis 3. Prozessen zur Herstellung von alkoholischen Getränken (Destillation). Das Enzym wandelt Alpha-Acetolactat während der Gärung direkt in Acetoin um und verringert so die Bildung von Diacetyl, einer Verbindung, die in alkoholischen Getränken unerwünschte Fehlaromen verursacht. Dies kann dazu beitragen, die Geschmacksqualität zu verbessern und die Produktreifung zu beschleunigen, wodurch die Produktionszeit verkürzt wird. Dem Sicherheitsdossier des Antragstellers zufolge verfügt der Produktionsorganismus über eine Geschichte der sicheren Verwendung bei der Enzymherstellung, die genetischen Modifikationen sind gut charakterisiert und die finale Enzymzubereitung entspricht den internationalen Reinheitsspezifikationen. Toxikologische Studien, darunter Mutagenitätsstudien und 13-wöchige orale Toxizitätsstudien, ergaben Berichten zufolge keine Sicherheitsbedenken. Das Enzym hat zudem in anderen Rechtsordnungen wie Dänemark, Frankreich, Mexiko und den US Zulassungen oder positive Bewertungen erhalten. Im Falle einer Genehmigung würde Anhang 18 dahingehend geändert, dass „Bacillus licheniformis mit dem Gen für Acetolactatdecarboxylase, isoliert aus Bacillus brevis“, als zulässiger Quellorganismus für Acetolactatdecarboxylase hinzugefügt wird.