Die FSSAI hat die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Kaffee und Zichorie ausgesetzt, die durch die erste Änderungsverordnung von 2025 zu Lebensmittelsicherheit und -standards (Kennzeichnung und Aufmachung) eingeführt wurden. Die Entscheidung wurde nach Rückmeldungen aus der Industrie getroffen, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Kastenangabe anmeldeten, insbesondere bei Verpackungen mit einer Hauptanzeigefläche (PDP) von höchstens 100 cm². Die FSSAI hat ein vereinfachtes Format für Angaben auf der Vorderseite genehmigt: KAFFEE … %, ZICHORIE … %. Anforderungen an die Mindestschriftgröße: PDP ≤ 100 cm²: mindestens 1 mm; PDP > 100 cm²: mindestens 2 mm. Zeitplan für die Einhaltung: Der frühere Umsetzungstermin zum 1. Juli 2026 wurde verschoben. Lebensmittelunternehmer müssen die überarbeiteten Anforderungen bis zum 1. Juli 2027 erfüllen. Die Fristverlängerung wurde gewährt, um die Änderung der entsprechenden Vorschriften zu erleichtern und der Industrie ausreichend Übergangszeit zu geben.

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Indien, Kaffee-Zichorie, Kennzeichnungsanforderungen.