Indiens Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat eine regulatorische Anweisung erlassen, die alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) dazu verpflichtet, die ausschließliche Verwendung von lebensmittelechten, ungiftigen und korrosionsbeständigen Messern, Klingen und Schneidgeräten bei der Lebensmittelhandhabung und -verarbeitung sicherzustellen. Die Anweisung bekräftigt die Hygiene- und Sanitäranforderungen, die in Anhang 4 der Food Safety and Standards (Licensing and Registration of Food Businesses) Regulations, 2011, vorgeschrieben sind.
Laut FSSAI wurden Bedenken hinsichtlich der Verwendung von rostigen, korrodierten, abgesplitterten, lackierten, beschädigten oder anderweitig ungeeigneten Schneidwerkzeugen bei der Zubereitung, Verarbeitung, dem Schneiden und Verpacken von Lebensmitteln geäußert. Die Behörde warnte, dass solche Geräte zu physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Verunreinigungen von Lebensmitteln führen können, wodurch die Verbrauchersicherheit potenziell gefährdet und etablierte Hygienestandards verletzt werden.
Gemäß der Anweisung müssen Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass alle Messer, Klingen und Schneidgeräte in einem einwandfreien hygienischen Zustand gehalten werden und frei von Rost, Korrosion, Absplitterungen, Rissen, Lackschäden, Brüchen oder anderen Mängeln sind, die Lebensmittel kontaminieren könnten. Ungeeignete oder beschädigte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen und ersetzt werden. FBOs sind außerdem verpflichtet, regelmäßige Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren in angemessenen Abständen durchzuführen.
Die Anweisung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der FSSAI, die Lebensmittelsicherheitspraktiken in der gesamten Lieferkette zu stärken und Kontaminationsrisiken zu reduzieren, die durch mangelhafte Gerätewartung entstehen. Durch die Betonung der Verwendung von lebensmittelechten und korrosionsbeständigen Materialien zielt die Regulierungsbehörde darauf ab, die Hygienestandards in Lebensmittelbetrieben zu verbessern und die öffentliche Gesundheit zu schützen.