Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat die Lebensmittelsicherheitsbehörden der Bundesstaaten und Unionsterritorien angewiesen, die Überwachung und Durchsetzung gegen die Verwendung von nicht zugelassenen oder verbotenen künstlichen Reifemitteln in Früchten zu verstärken. Die im Mai 2026 herausgegebene Empfehlung weist auf Bedenken hinsichtlich der illegalen Verwendung von Calciumcarbid und Ethephon zum Reifen von Früchten wie Mangos und Bananen hin.

FSSAI bekräftigte, dass Calciumcarbid gemäß den Food Safety and Standards (Prohibition and Restrictions on Sales) Regulations, 2011, aufgrund schwerwiegender Gesundheitsrisiken, einschließlich Schluckbeschwerden, Erbrechen, Hautgeschwüren und anderen unerwünschten Wirkungen, verboten ist.

Die Behörde äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Praxis, Früchte zum künstlichen Reifen in Ethephonlösung zu tauchen. FSSAI stellte klar, dass ihre Richtlinie nur die direkte Anwendung von Ethephon in gasförmiger Form erlaubt und das Tauchen von Obst oder Gemüse in Pulver- oder Flüssigformulierungen nicht zulässt.

Die staatlichen Behörden wurden angewiesen, Inspektionen auf Märkten, Mandis, Lagerhäusern, bei Großhändlern, Distributoren und in Reifekammern durchzuführen, insbesondere während der saisonalen Fruchtnachfrage. Die Vollzugsbehörden wurden auch angewiesen, Streifentests durchzuführen, um das Vorhandensein von Acetylengas in Lagerhallen oder Reifekammern festzustellen, was auf die illegale Verwendung von Calciumcarbid hindeuten kann.

Gemäß der Empfehlung kann das Vorhandensein von Calciumcarbid auf dem Gelände oder neben Obstkisten als Beweis für die Einleitung rechtlicher Schritte gemäß dem Food Safety and Standards Act, 2006, behandelt werden.

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