Am 27. Mai 2026 teilte Deutschland der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) seine Absicht mit, im Rahmen der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) einen Beschränkungsvorschlag für Bisphenole mit endokrin wirksamen Eigenschaften für die Umwelt und deren Salze auszuarbeiten. Die vorgeschlagene Beschränkung umfasst Bisphenol A (BPA), Bisphenol B (BPB), Bisphenol S (BPS), Bisphenol F (BPF), Bisphenol AF (BPAF) und verwandte Salze. Die vorgeschlagene Beschränkung zielt auf Anwendungen ab, die mit einem erheblichen Emissionspotenzial in die Umwelt verbunden sind, darunter Ledergerbung und Lederwaren, Textilveredelungsmittel und Textilwaren, Thermopapier sowie Erzeugnisse und Gemische aus Polyvinylchlorid (PVC). Das Dossier wird zudem Bestimmungen enthalten, die es der Europäischen Kommission ermöglichen, den Geltungsbereich der Beschränkung auf weitere Bisphenole auszuweiten, die auf EU-Ebene als endokrin wirksame Stoffe in der Umwelt identifiziert wurden. Deutschland wies darauf hin, dass der Vorschlag Konzentrationsgrenzwerte, Maßnahmen zur Emissionsminderung während Recyclingprozessen sowie Kontrollen im Zusammenhang mit Gebrauchtwaren umfassen könnte. Die Initiative zielt darauf ab, die Umweltverschmutzung zu verringern, aquatische Ökosysteme zu schützen und eine bedauerliche Substitution durch ähnlich gefährliche Bisphenol-Substanzen zu vermeiden. Der Beschränkungsvorschlag befindet sich derzeit im Stadium der „Absichtserklärung“, wobei die Einreichung des Anhang-XV-Dossiers bis zum 12. März 2027 erwartet wird.

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