Am 27. Mai 2026 hat Deutschland die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über seine Absicht informiert, einen Beschränkungsvorschlag gemäß der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) für Bisphenole mit endokrinschädigenden Eigenschaften für die Umwelt und deren Salze vorzubereiten. Die vorgeschlagene Beschränkung umfasst Bisphenol A (BPA), Bisphenol B (BPB), Bisphenol S (BPS), Bisphenol F (BPF), Bisphenol AF (BPAF) und verwandte Salze. Die vorgeschlagene Beschränkung zielt auf Anwendungen mit erheblichem Emissionspotenzial für die Umwelt ab, darunter Ledergerbung und Lederartikel, Textilausrüstungsmittel und Textilartikel, Thermopapier sowie Artikel und Gemische aus Polyvinylchlorid (PVC). Das Dossier wird auch Bestimmungen enthalten, die es der Europäischen Kommission ermöglichen, den Geltungsbereich der Beschränkung auf zusätzliche Bisphenole auszudehnen, die auf EU-Ebene als endokrine Disruptoren für die Umwelt identifiziert wurden. Deutschland wies darauf hin, dass der Vorschlag Konzentrationsgrenzwerte, Emissionsminderungsmaßnahmen während der Recyclingprozesse und Kontrollen im Zusammenhang mit Gebrauchtprodukten umfassen kann. Die Initiative zielt darauf ab, die Umweltkontamination zu reduzieren, aquatische Ökosysteme zu schützen und eine bedauerliche Substitution durch ähnlich gefährliche Bisphenol-Substanzen zu vermeiden. Der Beschränkungsvorschlag befindet sich derzeit im Stadium der „Absichtserklärung“, wobei die Einreichung des Anhang-XV-Dossiers bis zum 12. März 2027 erwartet wird.

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