Health Canada hat den Vorschlag PMIC-2604 veröffentlicht, der Aktualisierungen der kanadischen Tabelle mikrobiologischer Kriterien für Lebensmittel und der Tabelle mikrobiologischer Referenzmethoden für Lebensmittel sowie ein neues Entwurfsdokument mit dem Titel „Mikrobiologische Leitlinien für Lebensmittel“ vorschlägt. Dieser Vorschlag ist Teil der Modernisierung von Teil B der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnung (FDR) und zielt darauf ab, den Schutz der Lebensmittelsicherheit zu stärken und gleichzeitig mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards in Einklang zu stehen. Interessengruppen können bis zum 25. August 2026 Kommentare einreichen.

Abgedeckte Produkte: Schokoladenprodukte, Kakaoprodukte, Milchpulverprodukte, Säuglingsgetreide, Nüsse und Nussprodukte, Samen und Samenprodukte, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, abgepacktes Wasser, abgepacktes Eis, Gewürze und getrocknete aromatische Kräuter.

Vorgeschlagene mikrobiologische Anforderungen:
Salmonella spp.: Abwesenheit erforderlich in Milchpulverprodukten, Kakaoprodukten, Schokoladenprodukten, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, Säuglingsgetreide, Nüssen und Samen, Gewürzen und getrockneten aromatischen Kräutern.
Cronobacter spp.: Nicht nachweisbar in 10 g Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform unter Verwendung eines 30-Proben-Testplans.
Escherichia coli (E. coli): Weniger als 1,8 MPN/100 mL in abgepacktem Wasser und abgepacktem Eis.

Health Canada schlägt außerdem vor, ISO 22964 – Mikrobiologie der Lebensmittelkette: Horizontale Methode zum Nachweis von Cronobacter spp. als neue Referenzmethode hinzuzufügen. Darüber hinaus führt der Leitlinienentwurf nicht-regulatorische mikrobiologische Leitlinien für die aerobe Gesamtkeimzahl (ACC), Koliforme, Enterobacteriaceae, die Bacillus cereus-Gruppe, Clostridium perfringens, Pseudomonas aeruginosa und Escherichia coli ein. Diese gelten für Milchpulverprodukte, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, Säuglingsgetreide, Schokoladen- und Kakaoprodukte, Nüsse und Samen, abgepacktes Wasser und Eis sowie Gewürze und getrocknete Kräuter. Die Überprüfung wird in zwei Phasen durchgeführt, wobei der aktuelle Vorschlag die oben genannten Produktkategorien abdeckt und eine zukünftige Phase Milchprodukte, Fisch- und Schalentierprodukte, Obst und Gemüse, Fleischprodukte und verarbeitete Eiprodukte behandeln wird.

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