Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat ein Verfahren gegen die Simply You Hungary Kft. wegen des Verdachts auf unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Vermarktung ihres Nahrungsergänzungsmittels eingeleitet. Zu den wesentlichen Details des Verfahrens gehören: Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel Herbal Swiss Hot Drink. Seit März 2024 wurden in der Werbung für das Produkt erkältungsbedingte Symptome (wie Husten, Niesen, Halsschmerzen und ein geschwächtes Immunsystem) hervorgehoben. Die GVH vermutet, dass durch diese Kommunikation der unzulässige Eindruck erweckt wurde, das Nahrungsergänzungsmittel sei in der Lage, menschliche Krankheiten (insbesondere Erkältungen) zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen. Nach branchenspezifischen Vorschriften ist es für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich nicht zulässig, medizinische oder heilende Eigenschaften zu beanspruchen. Die Einleitung dieses Verfahrens bedeutet noch nicht, dass ein Verstoß festgestellt wurde. Das Verfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts und der Beweiserhebung und hat eine Standarddauer von drei Monaten (die bei Bedarf verlängert werden kann).
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